Nicht vergessen: Virtuelle Währungen und Token sind ertragsteuerpflichtig

Nicht vergessen: Virtuelle Währungen und Token sind ertragsteuerpflichtig

Wer über Kryptowährungen verfügt, der denkt zunächst an Gewinne und nicht an damit verbundene Steuern. Doch virtuelle Währungen und Token sind im Rahmen des geltenden Steuerrechts zu besteuern. Aber wie? Die Finanzverwaltung hat in einem ausführlichen BMF-Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token im Allgemeinen und virtuellen Währungen (wie z. B. Bitcoin) Stellung bezogen.

 

BMF-Leitfaden

Mit Schreiben vom 10. Mai 2022 (IV C 1 - S 2256/19/10003 :0019 legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Leitfaden zur ertragsteuerlichen Behandlung von Token und virtuellen Währungen vor. Das BMF-Schreiben soll Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung an die Hand geben. Darin werden zahlreiche Fragen zum An- und Verkauf virtueller Währungen und sonstiger Token erläutert. Zudem geht es um die steuerliche Beurteilung von Blockerstellung, die bei Bitcoin Mining genannt wird. So erfährt man z.B., dass bei Privatpersonen der Verkauf von erworbenen Bitcoin und Ether nach einem Jahr steuerfrei.

 

Erträge unterschlagen – Finanzamt schlägt zu

Wer Einnahmen verschweigt begeht Steuerhinterziehung. Bekommt das Finanzamt „Wind“ davon, kann erheblicher Ärger drohen. Die Behörde vermag als erster Gläubiger auf Geld und Vermögen zuzugreifen. Doch damit nicht genug. Steuerhinterziehung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert. Besonders schwere Fälle werden sogar mit einem Mindestmaß von sechs Monaten mit bis zu zehn Jahren bestraft. Das Finanzamt muss zwar beweisen, ob Steuerhinterziehung oder „nur“ eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. Außerdem muss die Frage des Vorsatzes oder der (groben) Fahrlässigkeit geklärt werden. Ganz gleich wie die Sache ausgeht, eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt ist kein Vergnügen.

 

Unser Angebot: Check bei Finanzamtstress

Sollten Sie im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Verkauf von Kryptowährungen Ärger mit dem Finanzamt bekommen haben, dann klären wir, ob und wie wir Ihnen helfen können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren möchten.

 

Mit Kompetenz und Konsequenz zum Erfolg für unsere Mandanten

Die Kanzlei Benedikt-Jansen verfügt als Fachanwaltskanzlei für Bank- Kapitalmarktrecht über langjährige und umfangreiche Erfahrungen mit Kryptowährungen. In einer Vielzahl von Fällen konnten wir unseren Mandanten schnell und unkompliziert helfen. Wir geben eine ehrliche Einschätzung der Rechtssituation und der Erfolgsaussichten. Aussichtslose Rechtsstreitigkeiten, die den Mandanten nur Geld kosten, führen wir nicht.