MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft hat Kunden betrogen – Wir machen Ihren Schaden geltend!

MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft hat Kunden betrogen – Wir machen Ihren Schaden geltend!

„So einfach gehts!“ Das war das Motto der MAXDA Darlehensvermittlungsgesellschaft mbH (MAXDA) bei der Vermittlung von Krediten. Doch MAXDA hat es nicht nur ihren Kunden leicht gemacht, sondern glaubte, betrügerisch auch leicht Geld verdienen zu können. Die Sache ist „aufgeflogen“. Die Konsequenzen hat nun das Unternehmen und seine dafür Verantwortlichen zu tragen. Für die Geschädigten ist die wichtigste Konsequenz, dass sie Anspruch auf Rückerstattung der von ihnen unberechtigt geforderten Auslagen haben.

 

Der Betrug

Die MAXDA hat im Zeitraum von Januar 2010 bis Mai 2013 und von Juni 2013 bis Oktober 2017 über Außendienstmitarbeiter tausenden Kunden Darlehensverträge vermittelt bzw. zu vermitteln versucht. Bei Abschluss des Vermittlungsvertrages unterzeichneten die Darlehensinteressenten sog. Auslagenübernahmeerklärungen, worin sie sich verpflichteten, die in der Erklärung bereits berechneten Auslagen der MAXDA zu übernehmen. Dabei handelte es sich um Beträge für Fahrkosten in Höhe von 100 bis 200 € pro Darlehensinteressent, die dann die MAXDA einzog, obwohl ihr tatsächlich keine Auslagen entstanden waren, da diese von den Außendienstmitarbeitern selbst getragen wurden. Nach den gerichtlichen Feststellungen wurden die betroffenen Kunden betrügerisch in Höhe der jeweils eingezogenen Fahrtkosten geschädigt. 

 

Der Strafbefehl

Die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat die Ermittlungen gegen MAXDA wegen Betrugs durch Einforderung von tatsächlich nicht entstandenen Reisekosten und Auslagen abgeschlossen. Daraufhin hat das Amtsgerichts Kaiserslautern durch Strafbefehl die Einziehung des Wertes des Taterlangten in Höhe von ca. 30 Millionen Euro gegen die Einziehungsbeteiligte rechtskräftig angeordnet. Diese Anordnung richtet sich an das Unternehmen MAXDA, an das die Gelder geflossen sind. MAXDA hat bereits Geld auf ein Justizkonto eingezahlt, so dass der Einziehungsbetrag zur Auskehrung an die Geschädigten bereitsteht. Allerdings wird kein Geschädigter individuell benachrichtigt. Eine Mitteilung im Bundesanzeiger, einem Amtsblatt neben dem Bundesgesetzblatt, das Informationen der Bundesbehörden verkündet und bekanntmacht, soll ausreichen, um die Geschädigten über ihren Anspruch zu informieren. Doch wer wird das zur Kenntnis nehmen und wissen, was zu tun ist? Deshalb wenden wir uns an Sie! 

 

Schaden geltend machen und Geld erhalten – Wir übernehmen das für Sie!

Wer Dienstleistungen des Darlehensvermittlers MAXDA in Anspruch genommen hat und hierfür Auslagen zahlen musste, der sollte sich mit unserer Kanzlei möglichst kurzfristig in Verbindung setzen, um seine Ansprüche geltend zu machen. 
Wir kümmern uns für Sie um die Rückerstattung Ihrer zu Unrecht gezahlten Auslagenpauschale bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern. 
Machen Sie Ihren Anspruch nicht bzw. nicht rechtzeitig geltend, fällt der eingezogene Millionenbetrag dem Staat zu. Also: Kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular!