Mandant oder „Masse“? Individueller Rechtsschutz der Fachanwaltskanzlei Benedikt-Jansen

Mandant oder „Masse“? Individueller Rechtsschutz der Fachanwaltskanzlei Benedikt-Jansen

Seit geraumer Zeit findet man im Internet Angebote, sich bei Rechtsproblemen im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- oder Fluggastrecht risikolos und kostengünstig vertreten zulassen. Alles sei ganz „easy“. Sie müssten nur ein Formular mit ihren persönlichen Daten und spezifischen Angaben zum Sachverhalt ausfüllen. Auch an fehlendem Geld für einen Prozess soll es nicht scheitern. Dafür stehen Prozesskostenfinanzierer bereit, die für eine (ordentliche) Erfolgsbeteiligung tätig werden. Und dann heißt es warten. Kontaktaufnahme mit der Kanzlei ist unerwünscht. Bloß nicht anrufen und die Arbeit der Kanzlei stören. Der Mandant hat sich an einem Massenverfahren beteiligt. Irgendwann bekommt er das Ergebnis mitgeteilt. Über die Erfolgsquote solcher Prozesse gibt es keine belastbaren Erhebungen. Aus der Erfahrung kann man aber davon ausgehen, dass man mit einem spezialisierten Anwalt in einem Individualverfahren deutlich höhere Chancen hat, seinen Prozess zu gewinnen.

 

Masse statt Klasse

Sogenannte Massenverfahren vor allem im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht werden von spezialisierten Rechtsdienstleistern geführt. Sie haben eine legal-tech-basierte und personelle Infrastruktur geschaffen und werben offensiv vor allem im Internet um Mandate. Das bedeutet: Wenige Anwälte und eine Vielzahl von „Hilfsarbeitern“, vor allem IT-Leute und Studenten sowie Rechtsanwaltsfachangestellte, kümmern sich dort um die durch Marketingspezialisten eingeworbenen bzw. gekauften Mandate. Der bzw. die Anwälte erarbeiten eine Musterklage sowie diverse Schriftsätze für die Mandaten, die dann mit Hilfe der IT-Abteilung so weit wie es geht automatisiert versandt werden. Massenverfahren setzen einen hohen Abstraktionsgrad voraus, Individualität stört die Prozesse. Das führt nicht zuletzt dazu, dass alles, was irgendwie „passt“, in der Klage vor Gericht untergebracht werde muss, um auch den letzten Fall mit unterzubringen. So landen bei Gericht umfangreiche Schriftsätze von oftmals mehreren hundert Seiten nebst Anlagen. Der erforderliche Einzelfallbezug, der dann von Richtern mühsam herausgearbeitet werden muss, fehlt so natürlich. Dass dies keinen Richter erfreut, ist nachvollziehbar. Wie sich das auf das Ergebnis des Verfahrens auswirkt, kann man ahnen. Hinzu kommt, dass vor Gericht überwiegend Terminsvertreter aktiv werden, weil der Rechtsdienstleister selber nicht über eine ausreichende Zahl von Anwälten verfügt, um bundesweit aufzutreten. Abgesehen davon, würde das Aufwand und Kosten bedeuten, die den wirtschaftlichen Erfolg von Massenverfahren erheblich schmälern würden. Und so treten in den Verfahren Anwälte auf, die mit dem Mandat nicht vertraut sind. Dass sich dies nicht erfolgsfördernd auswirkt, liegt auf der Hand.

 

Massenverfahren belasten Justiz

Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages hat jüngst einen Antrag (20/5560) auf „wirksame Regelungen zur Bewältigung von Massenverfahren“ gestellt, um den „Kollaps der Ziviljustiz“ zu verhindern. Denn die Belastung der Justiz durch Massenverfahren im Kapitalanlage-, Verbraucherschutz-, Versicherungs- und Fluggastrecht hat inzwischen ein Ausmaß erreicht, „das deren Funktionsfähigkeit ernsthaft gefährdet“. Die Fraktion sieht daher dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Nach ihrem Willen soll der individuelle Rechtsschutz umfassend ertüchtigt und neue Instrumente, „die eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung von Massenverfahren ermöglichen“, geschaffen werden. Denn mittlerweile warten die nach Rechtsschutz suchende Bürger mitunter Jahre auf eine rechtskräftige Entscheidung.

 

Individuelle Betreuung – Höchstmaß an Rechtsschutz

Die Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Benedikt-Jansen - Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht – bietet Ihnen individuelle Beratung und individuelle außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung. Wir sind für Sie jederzeit da. Wir sprechen mit Ihnen.  Wir beantworten Ihre Fragen. Wir vertreten Sie selbst vor Gericht. Keine standardisierten Antworten, die Ihre Fragen nicht beantworten. Keine Ungewissheiten über den Verfahrensverlauf. Keine Anwälte vor Gericht, deren Namen Sie noch nie gehört haben.

Unmodern? Nein! Auch wir nutzen die IT bei unserer Arbeit. Auch wir vertreten mehrere Mandanten mit vergleichbaren Problemen. Doch für uns bleibt der Mandant ein Mensch und wird nicht zu einer Nummer im Massenverfahren. Der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Mandanten geben uns recht.