Kryptowährungen – Geldwäsche und Betrug. Anwalt hilft!

Kryptowährungen – Geldwäsche und Betrug. Anwalt hilft!

Kryptowährungen sind ein globales Phänomen. Bitcoin und andere Kryptowährungen sind in Deutschland eine umstrittene digitalen Alternative zu den bestehenden Zahlungssystemen. Dennoch wachsen sie international rasant. Trotz ihrer starken Volatilität wird Bitcoin nicht nur von Unternehmen und Privatpersonen genutzt. In einigen lateinamerikanischen Staaten als auch der Zentralafrikanischen Republik wird die digitale Währung als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert. Aber auch hierzulande hat die Technologie einen erheblichen Stellenwert erlangt. Für viele sicher überraschend, verfügt Deutschland – lt. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag, BT-Drs. 20/1983 - heute über ca. 2.000 Bitcoin-Knotenpunkten und ist damit weltweit die Nummer zwei, hinter den USA. Der Wunsch nach möglichst hohen Wertsteigerungen treibt weltweit Unternehmen, institutionelle Anleger als auch Privatanleger an, sich Bitcoin und anderen Kryptowerten zuzuwenden. Aber auch für Kriminelle sind Kryptowährungen von hohem Interesse, Geldwäschefälle nehmen zu. Bei einer Einführung des digitalen Euro dürften sich Geldwäsche und Betrugsfälle häufen.

 

Digitaler Euro?

Die Europäische Zentralbank beschäftigt sich mit der Einführung eines digitalen Euro. Man erhofft sich dadurch einen Beitrag zur Sicherung der digitalen und währungspolitischen Souveränität. Außerdem würde so ein breiter Zugang zu Zentralbankgeld gewährleistet, Innovationen würden katalysiert und die internationale Rolle des Euros gestärkt. Allerdings befinden sich die Überlegungen noch ganz am Anfang. Der Rat der Europäischen Union hat sich in den „Schlussfolgerungen des Rates zur wirtschaftlichen und finanziellen strategischen Autonomie der EU ein Jahr nach der Mitteilung der Kommission“ vom 29. März 2022 (6301/22 LIMITE) u.a. darauf verständigt, dass beim digitalen Euro die Datenschutzstandards geachtet und für ein hohes Maß an Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gesorgt werden müsse. So richtig das ist, so erschwert es die Einführung eines digitalen Euro.

 

Bekämpfung der Geldwäsche

Die Bundesregierung hat mit Inkrafttreten der nationalen Kryptowertetransfer-Verordnung zum 1. Oktober 2021 einschlägige Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Kryptowerten (Travel Rule) der Financial Action Task Force (FATF) umgesetzt. Dabei wurden auch Transfers von und zu privat verwalteten elektronischen Geldbörsen (unhosted Wallets) berücksichtigt. Eine Regulierung der dieser privaten Geldbörsen strebt die Bundesregierung derzeit nicht an. Mit der Einführung der Erlaubnispflicht für das Kryptoverwahrgeschäft zum 1. Januar 2020 wurden die Anbieter des Kryptoverwahrgeschäfts (Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen) geldwäscherechtlich Verpflichtete. Anbieter anderer Krypto-Dienstleistungen (Handelsplattformen, Umtauschbörsen) waren schon vor dem 1. Januar 2020 erlaubnispflichtig und damit dem Geldwäschegesetz verpflichtet. Sie müssen bzgl. ihrer Kunden allgemeine Sorgfaltspflichten erfüllen und bei Verdacht eine Meldung abgeben.

Die Anzahl der seit dem 26. Juni 2017 bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) jährlich eingegangenen Verdachtsmeldungen, die im Zusammenhang mit Auffälligkeiten bzgl. Kryptowerten zu berücksichtigen sind, sowie die Anzahl jeweils zugehöriger Abgaben an zuständige Behörden (Geldwäschegesetz § 32 Abs. 2 S. 1) lt. Aussage der Bundesregierung, BT-Drs. 20/1983, S. 7:  

Jahr

Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Auffälligkeiten mit Bezug zu Kryptowerten

Davon abgegeben gem. § 32 Absatz 2 Satz 1 GwG*

2018

570

292

2019

750

317

2020

2050

699

2021

5230

1973

2022

2540**

790

* Stichtag: 2. Mai 2022

** Stichtag: 30. April 2022

Für das Jahr 2017 wurden durch die FIU keine entsprechenden Aufzeichnungen geführt.

 

Kryptowährungsbetrug

Eine stärkere Aufsicht über virtuelle Währungen ist unumgänglich. Abgesehen von Geldwäschefällen, nehmen auch Betrugsdelikte zu. Virtuelle Währungen werden zunehmend bei Straftaten im Internet, z.B. Online-Betrug, Cyber-Erpressung (Ransomware) sowie für den Handel im Darknet genutzt. Vor allem Bitcoin Betrug ist eine Bedrohung für Anleger, die unseriösen Handelsplattformen zum Opfer fallen. Crypto Phishing ist eine häufige Bitcoin Betrugsmasche, bei der sich die Täter Identitäten „angeln“. Dabei kommen gefälschte E-Mails von Banken oder Zahlungsdienstleistern wie Paypal zum Einsatz. Darin wird „empfohlen“, seinen Account zurückzusetzen bzw. zu überprüfen und sich mit seinen Anmeldedaten einzuloggen. Die Mail verlinkt jedoch auf eine gefälschte Landingpage, wo die Login-Daten „abgegriffen“ oder der User eine Malware installiert bekommt, mit der die Betrüger die Daten auf ihrem Rechner auslesen können. Aber das ist nur eine Methode, wie Kriminelle mit Kryptowährungen ihre Opfer um ihr Geld bringen.

 

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Unsere Kompetenz

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