Nun ist es passiert. Die Krypto-Börse FTX ist insolvent. Die Anleger müssen das Schlimmste befürchten. Anstelle des erhofften Glücksgewinns drohen ihnen erhebliche Verluste. Was können Betroffene in dieser Situation tun? Auf keinen Fall vor Verzweiflung den Kopf in den Sand stecken oder das „Problem“ aussitzen wollen. Suchen Sie kompetenten Rat bei einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, bei ausgewiesenen Verbraucherschützern.
Risiko Kryptowährung
Der Kryptomarkt ist volatil. Nur ausgesprochen risikobereite Anleger sollten sich hier engagieren. Der Wert von Bitcoin und Ether als auch anderer Kryptowährungen ist gerade in jüngster Zeit gesunken. Wohin die Reise geht, ist ungewiss. So wie Wetterexperten können auch Finanzexperten nur mehr oder weniger zuverlässig kurzfristige Prognosen geben. Ein Gewitter mit massiven Einschlägen und Schäden ist mittel- und langfristig stets möglich. Unsere Kanzlei hat deshalb immer wieder gewarnt und tut das hiermit aus gegebenem Anlass. Haben Anleger Schaden genommen, dann wiederholen wir unsere Warnung nicht mit erhobenem Zeigefinger, sondern tun für unsere Mandanten alles, was möglich ist, um den Schaden zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.
Insolvenz und Turbolenz
Die FTX-Plattform Sam Bankman-Fried‘s hat am 11. November Gläubigerschutz in den USA beantragt. Bankman-Fried ist auch als CEO (Geschäftsführer) zurückgetreten. An seiner Stelle agiert nun der Anwalt John Ray. Die Lage ist unübersichtlich. Berichtet wurde darüber, dass mindestens eine Milliarde Dollar an Anlegervermögen bei FTX fehlen. So besteht der Verdacht auf Veruntreuung von Anlegergeldern. Aus diesem Grund ermittelt derzeit auch die Polizei der Bahamas gegen FTX, weil kriminelle Machenschaften zur Insolvenz geführt haben können. Ein angeblicher Hackerangriff könnte zudem die kritische Situation der insolventen Krypto-Börse verschärft haben, ändert für die geschädigten Anleger aber nichts. Derzeit sind die Vermögenswerte von FTX eingefroren, wie die Wertpapieraufsicht der Bahamas verlauten ließ. Der Insolvenzverwalter wird nun seine Arbeit aufnehmen. Und das ist der (Zeit)Punkt, an dem FTX-Anleger anwaltlichen Rat und ggf. Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
Erstberatung!
Sind Sie ein Anleger, der die FTX-Plattform genutzt hat und nun angesichts der Insolvenz das Schlimmste befürchtet? Wissen Sie nicht, was Sie nun tun sollen? Wollen Sie sich aber nicht mit dem „Unglück“ abfinden? Dann nehmen Sie unsere Erstberatung in Anspruch!
Wir sagen Ihnen, was wir für Sie tun können und welche Erfolgsaussichten Sie haben, um Ihr Geld zurückzuerlangen. Außerdem informieren wir Sie über die Kosten unserer Beauftragung. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mandatieren wollen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Unsere Kompetenz
Unsere Kanzlei ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir beschäftigen uns seit dem Aufkommen der Blockchain-Technologie und den verschiedenen Kryptowährungen umfassend mit den juristischen Problemen, die daraus entstanden sind. So vertreten wir seit Jahren bundesweit Opfer krimineller Machenschaften und verantwortungsloser Berater sowie Spekulanten. Der Inhaber unserer Kanzlei, Fachanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen, wird mit seinem Team von Gegnern gefürchtet und in zahlreichen Medienberichten für sein außerordentliches und erfolgreiches Engagement hochgeschätzt.