Der Schreck beim Blick auf den Kontoauszug ist groß. Es wurde ein erheblicher Betrag aufgrund einer nicht autorisierten Überweisung abgebucht. Wie konnte das passieren? Ein Versehen oder gar ein Betrug? Sicher erstattet die Bank schnell den verschwundenen Betrag, denn man ist sich keiner Schuld bewusst. Doch dann folgt auf den ersten Schreck der zweite. Die Bank weigert sich, das Geld zurückzuerstatten. Ein spektakulärer Fall der Postbank macht gerade die Runde. Doch dies ist bei weitem kein Einzelfall.
Bank weist Kunden die Schuld zu
Sicher ist es für die Banken und Sparkassen kein Vergnügen, wenn sich ihre Kunden an sie wenden, weil deren Konten geplündert wurden. Doch das rechtfertigt es nicht, wenn sie zunächst nur zögerlich oder überhaupt nicht auf die „Verlustmeldung“ reagieren. Der Ärger des Geschädigten darüber wird spätestens dann in Wut und hoffentlich nicht in Verzweiflung umschlagen, wenn die Antwort des Kreditinstituts lautet: „Selber schuld, Sie haben sich grob fahrlässig verhalten.“ Ist man sich keiner Schuld bewusst und kann sich die Überweisung absolut nicht erklären, ist solch eine Antwort besonders schlimm. Was tun?
Fachanwalt hilft!
Zeichnen sich Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung mit der Bank oder Sparkasse ab, dann sollte man sich schleunigst fachanwaltlichen Rat und Hilfe holen. Halten Sie sich gegenüber Ihrem Kreditinstitut bzw. der Polizei mit Vermutungen zum Sachverhalt zurück, um nicht Ihrer Bank oder Sparkasse ungewollt Argumente zu liefern, die dann ggf. gegen Sie verwendet werden. Erfahrungsgemäß ist der durchschnittliche Bank- bzw. Sparkassenkunde in einem solchen Fall völlig überfordert, den Rechtsstreit mit seinem Kreditinstitut schnell und vor allem erfolgreich zu führen. Und das, obwohl die Rechtslage angesichts des geltenden deutschen Rechts und den Vorgaben der Europäischen Union eindeutig ist: Dem geschädigten Kontoinhaber ist sein Konto bis zum Ende des nächsten Geschäftstages wieder auf den alten Stand zu bringen. Doch Recht haben ist das eine und Recht durchsetzen das andere. Allein die Einschaltung eines Anwalts hilft manchmal, dass die Bank oder Sparkasse den Schaden übernimmt. Fast immer muss das Kreditinstitut das Konto wieder ausgleichen. Deshalb haben Bank oder Sparkasse bei einem Rechtsstreit dann auch die Kosten der Auseinandersetzung zu tragen.
Unser Angebot: Prüfung Ihres Schadenersatzanspruchs
Sollte von Ihrem Konto eine Überweisung erfolgt sein, die Sie nicht selbst getätigt haben und Ihre Bank oder Sparkasse weigert sich, den Schaden zu erstatten, dann prüfen wir für Sie, ob Sie einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Wir informieren Sie auch über die Erfolgsaussichten und die Kosten der Rechtsdurchsetzung. Sie entscheiden danach, ob Sie uns in dieser Angelegenheit mit der Durchsetzung Ihres Schadenersatzanspruchs beauftragen wollen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.