Konto beim Online-Banking geplündert? Wir holen Ihr Geld von der Bank zurück!

Konto beim Online-Banking geplündert? Wir holen Ihr Geld von der Bank zurück!

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Das gilt auch für Ersparnisse, die man sicher auf seinem Bankkonto wähnt. Betrüger sind findig, wenn es darum geht, Konten zu plündern. Das betrifft vor allem das Online-Banking. Hier werden Sicherheitslücken von Banken und Sparkassen sowie die Missachtung von Sicherheitsvorkehrungen durch deren Mitarbeiter gnadenlos ausgenutzt. Doch was dann, wenn plötzlich Geld auf dem Konto fehlt und man nicht weiß, was da passiert ist?

 

Ein Betrugsbeispiel aus unserer Praxis

Der Ehemann unserer 94-jährige Mandantin beantragte für sie eine zusätzliche EC-Karte bei ihrer Bank. Dabei wurde er nicht darüber aufgeklärt, dass es damit automatisch auch zum Abschluss einer Vereinbarung über das Online-Banking kommt. Doch daran hatte unsere Mandantin weder Interesse noch war sie aufgrund fehlenden technischen Interesses und ihrer starken Sehschwäche dazu in der Lage, das Online-Banking zu nutzen. Die Eheleute konnten das Online-Banking-Verfahren für dieses Konto dann auch nicht nutzen, weil ihnen von der Bank die für die Aktivierung des Online-Bankings notwendigen Daten nicht zugestellt wurden. Der Ehemann nutzte das Online-Banking-Verfahren ausschließlich über sein Konto, das mit maximal 2.000 EUR pro Überweisung belastbar war, mittels eines Tan-Generators. Ein SMS-Tan-Verfahren über sein Konto wurde nicht freigeschaltet. Die Daten für das Online-Banking hatte er an keine andere Person weitergeben. Trotzdem kam es zu elf nicht autorisierten Überweisungen. Nachdem die Eheleute dies auf den Kontoauszügen bemerkten, erstatten sie bei der Polizei Anzeige. Die kriminaltechnische Untersuchung ergab im Übrigen, dass der ausschließlich für das Online-Banking genutzte Laptop nicht mit einer Schadstoff-Software belastet war. Wir wurden schließlich mit einer Klage wegen Haftung des Zahlungsdienstleisters bei nicht erfolgter oder fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht (§ 675y BGB) gegen die Bank beauftragt.

 

Die Bank haftet für den Schaden

Nicht immer lässt sich der Betrüger feststellen oder aber dieser verfügt nicht mehr über den ergaunerten Betrag. Dann ist das Geld trotzdem nicht unbedingt verloren, denn die Bank haftet, wenn ihr Kunde der Überweisung nicht zugestimmt hat (Autorisierung). Die Überweisungen vom Konto unserer Mandantin wurden nicht autorisiert. Sie erfolgten mit Hilfe des SMS-TAN-Verfahrens, das sie gar nicht eingerichtet hatte. Zudem verfügte sie über kein Mobiltelefon. Die Überweisungen vom Konto ihres Ehemanns waren ebenfalls nicht autorisiert. Für die Nutzung des Online-Bankings war mit ihm vereinbart worden, dass er einen CHIP-TAN-Generator im Zusammenspiel mit einer Bankkarte für die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs nutzt. Eine Umstellung des Online-Banking-Verfahrens hatte er nicht vorgenommen. Die Nutzung des SMS-TAN-Verfahrens war ihm unmöglich, da er ebenfalls kein Mobiltelefon besitzt. Aus diesen Gründen ist die Bank verpflichtet, unserer Mandantin und ihrem Ehemann die Gesamtsumme der nicht autorisierten Überweisungen ihren Konten gutzuschreiben.

Merke: Haben Unbefugte die korrekte PIN zur Erteilung eines Zahlungsauftrags per Online-Banking eingesetzt, so muss die Bank beweisen, dass der Kunde das Abhandenkommen der PIN und damit die nicht autorisierte Überweisung zu vertreten hat. Der Nutzer des Online-Bankings muss nur zumutbare Vorkehrungen zum Schutz von PIN und TAN treffen.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Kontenproblems

Wurde auch Ihr Konto geplündert, zeigen die Kontoauszüge Überweisungen, die Sie nicht veranlasst haben, dann sollten Sie schnell reagieren. Nehmen Sie zu uns Kontakt auf, wir sagen Ihnen, was zu tun ist und was wir für Sie tun können. Sie entscheiden dann, ob Sie uns mit der Klärung der nicht autorisierten Überweisung(en) und der Rückerstattung Ihres Geldes beauftragen wollen.
Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.