Kapitalanlagebetrug und Kartenbetrug - Fachanwalt hilft!

Kapitalanlagebetrug und Kartenbetrug - Fachanwalt hilft!

Kapitalanlagebetrüger sind findig. Die einen – „old school“ – gehen ihrem Gewerbe persönlich bzw. telefonisch nach und die anderen - ganz modern – nutzen das Internet und die sozialen Medien. Jeder, wie im „seriösen“ Leben, nach seinen Fähigkeiten. So haben die „Alten“ wie auch die „Jungen“ tendenziell ihre entsprechenden Zielgruppen. Und die Opfer, ganz gleich, ob alt oder jung, werden mit alten und neuen Methoden um ihr Geld gebracht. Selbst erfahrene und vorsichtige Anleger fallen auf betrügerische Machenschaften herein. Der vorwurfsvolle Satz bei Geldverlust - „Wie konntest Du nur?“ – verbietet sich meist angesichts der Professionalität der Betrüger. Und Scham bei den Betroffenen ist unangebracht. Bei Geldverlust sollte man sich möglichst schnell professionelle Hilfe holen.  Ein erfahrener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist dann die richtige Adresse.

 

Der Lockanruf

 

Es klingelt das Telefon und eine sympathische Stimme bietet Ihnen eine Geldanlage mit hohen Renditeaussichten an. Darauf waren Sie nicht eingestellt, aber angesichts der niedrigen Zinsen wäre das ja ein gutes Angebot. Wie das Finanzprodukt funktioniert, kommt nicht zur Sprache. Man solle sich am besten noch heute für die einzigartige Investition entscheiden.

Solche Lockanrufe (Cold Calling) sind untersagt, finden aber trotzdem statt. Warnsignale, die auf einen unseriösen Anbieter oder ein zweifelhaftes Produkt hindeuten, sind:

 

Unerbetene Kontaktaufnahme durch Anrufe oder E-Mails mit aufdringlichen Anlageempfehlungen

Besonders hohe Zins- oder Renditeversprechen

Unklares Produkt und Zeitdruck

Überweisungen ins Ausland oder Investition „auf Probe“

Hohe Kosten und Provisionen

 

Gefälschte Websites

 

Vor allem in der Corona-Pandemie haben sich Betrugsdelikte noch stärker ins Virtuelle verlagert. So tauchen immer mehr gefälschte Webseiten von Cyberkriminellen auf, die ihre fragwürdigen Anlageprodukte anbieten. Die gefälschten Seiten von Banken und Sparkassen sehen oft täuschend echt wie die Originalseiten aus. Das betrifft den Aufbau und das Design sowie den Log-in Bereich zum Online-Banking. Der Zugang erfolgt über Links aus Phishing-E-Mails, Suchmaschinen oder manipulierter Browsersuche. Man wird aufgefordert, seine Bankdaten einzugeben und ggf. weitere Handlungen, wie z.B. die Eingabe der TAN zum angeblichen Entsperren des Accounts, vorzunehmen.

 

Kartenbetrug und -verlust

 

Von Ihrem Konto wurde ohne Ihren Auftrag Geld abgebucht? Da sind Sie nicht der erste. In jüngster Zeit häufen sich nicht autorisierter Abbuchungen von der Girokarte, dem Online-Konto oder der Kreditkarte. Das gelingt Kriminellen unter Nutzung herkömmlicher als auch moderner Methoden. Manchmal war der Bankkunde unvorsichtig, ja fahrlässig. Aber nicht selten sind es fehlende Sicherheitsvorkehrungen der Kreditinstitute, die den Kartenbetrug ermöglichen.

 

Was tun bei Betrug und Verlust?

 

Bei Unregelmäßigkeiten auf dem Konto und bei Daten- bzw. Kartendiebstahl oder Kartenverlust sollten Sie umgehend Ihre Karte unter der Hotline 116 116 oder direkt beim Kartenanbieter sperren lassen. Gegenüber Ihrer Bank oder Sparkasse ist aber in einer solchen Situation Vorsicht angesagt. Machen Sie zunächst nur die notwendigsten Angaben und konsultieren Sie dann einen Anwalt, der ggf. Ihre Ansprüche auf Erstattung des Schadens gegenüber dem Kreditinstitut geltend macht. Denn schließlich geht es am Ende darum, das Entlastungsargument Ihres Kreditinstitutes abzuwehren, Sie hätten grob fahrlässig Autorisierungsdaten zugänglich gemacht.

 

Unser Angebot: Prüfung Ihres Erstattungsanspruchs

 

Wir prüfen als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, ob Ihre Bank oder Sparkasse Ihren finanziellen Schaden, der Ihnen durch einen Betrug entstanden ist, begleichen muss. Dafür wehren wir den Vorwurf ab, Sie hätten sich grob fahrlässig beim Umgang mit Ihrer Karte bzw. beim Online-Banking verhalten.

Wir prüfen, ob Sie einen Schadenersatzanspruch gegenüber einem unseriösen Anlagevermittler geltend machen können, wenn Sie durch sein Produkt Geld verloren haben.

Wir klären Sie stets über die Erfolgsaussichten Ihrer Forderung auf und sagen Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Im Übrigen hat im Erfolgsfall die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.