Investition ProReal Deutschland 7 gefährdet? Sofortmaßnahmen für betroffene Anleger

Die beunruhigenden Nachrichten über die ProReal Deutschland 7 Namenschuldverschreibungen reißen nicht ab. Seit dem 1. Januar 2025 befindet sich die Emittentin im Zahlungsverzug, und die Ungewissheit bezüglich der Rückzahlung Ihres investierten Kapitals wächst. Wir verstehen Ihre Sorgen zutiefst. In solchen Momenten ist es entscheidend, nicht nur die Situation zu kennen, sondern auch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die potenzielle Haftung Dritter, wie beispielsweise Anlagevermittler, zu verstehen.

 

Die Situation bei ProReal Deutschland 7 – Ein alarmierendes Signal

Die offizielle Mitteilung der ProReal Deutschland 7 GmbH, dass eine Rückzahlung an die Anleger derzeit nicht möglich sei und selbst Immobilienverkäufe voraussichtlich nicht zur Deckung ausreichen würden, ist ein schwerer Schlag. Die Parallelen zu anderen ProReal-Anlagen (Europa 9 und 10), bei denen massive Verluste drohen, sind unübersehbar. Für Sie als Anleger der ProReal Deutschland 7 bedeutet dies eine Phase höchster Unsicherheit. Finanzielle Verluste sind ohne aktives Handeln kaum noch abzuwenden.

 

Ihre rechtlichen Ansatzpunkte – Eine fundierte Analyse

Die Komplexität der Situation erfordert eine präzise juristische Bewertung. Hier setzen wir für Sie an:

  1. Die Problematik der Nachrangklausel – Mehr als nur ein Detail: Die in den Schuldverschreibungen enthaltene Nachrangigkeitsvereinbarung ist ein zentrales Risiko. Sie bedeutet, dass Ihre Forderungen erst nach allen anderen Gläubigern bedient würden, was im Insolvenzfall oft einen Totalverlust nach sich zieht.
    • Juristische Prüfung: Wir analysieren minuziös, ob diese Klausel überhaupt wirksam vereinbart wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind solche Klauseln, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), an strenge Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen transparent und verständlich sein und dürfen den Anleger nicht unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB). Oftmals erfüllen sie diese Kriterien nicht, beispielsweise wenn sie überraschend (§ 305c BGB) oder intransparent formuliert sind. Eine Unwirksamkeit der Klausel würde Ihre Position erheblich stärken.
  2. Ansprüche gegen die Emittentin (ProReal Deutschland 7 GmbH):
    • Vertragsverletzung: Durch den Zahlungsverzug verletzt die Emittentin ihre vertraglichen Pflichten Ihnen gegenüber.
    • Prospekthaftung (potenziell): Sollte der Emissionsprospekt fehlerhaft oder irreführend gewesen sein und wesentliche Risiken verschwiegen oder falsch dargestellt haben, könnten hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen. Dies erfordert eine genaue Prüfung der Prospektangaben im Abgleich mit der tatsächlichen Entwicklung.

 

Vermittlerhaftung – Haben Ihre Berater ihre Pflichten verletzt?

Ein besonders wichtiger und oft erfolgreicher Ansatzpunkt ist die Haftung des Anlageberaters oder der vermittelnden Bank. Diese unterliegen strengen Aufklärungs- und Beratungspflichten:

  • Anleger- und objektgerechte Beratung: Ihr Berater war verpflichtet, Sie nicht nur über die Chancen, sondern umfassend, korrekt und verständlich über alle Risiken der angebotenen Kapitalanlage aufzuklären. Dazu gehören insbesondere:
    • Das Risiko des Totalverlusts Ihres eingesetzten Kapitals.
    • Die spezifischen Risiken von nachrangigen Schuldverschreibungen und deren Bedeutung im Insolvenzfall.
    • Die Risiken, die mit Investitionen in den Immobilienmarkt verbunden sind, insbesondere bei Projektentwicklungen.
    • Eventuelle Interessenkonflikte des Beraters (z.B. durch Provisionen/Kick-Backs).
  • Explorationspflicht: Der Berater musste Ihre finanzielle Situation, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft erfragen und die Anlage daraufhin prüfen, ob sie für Sie überhaupt geeignet ist.
  • Keine Verharmlosung oder Falschdarstellung: Risiken durften nicht heruntergespielt oder die Anlage als besonders sicher dargestellt werden, wenn dies nicht den Tatsachen entsprach.

 

Wurden Sie über diese Punkte unzureichend oder falsch informiert? Dann stehen die Chancen gut, dass Ihr Berater seine Pflichten verletzt hat. In diesem Fall können Sie Schadensersatz fordern. Ziel ist es, Sie so zu stellen, als hätten Sie die Anlage nie getätigt, d.h. Rückzahlung Ihres investierten Betrags zuzüglich Zinsen gegen Übertragung der Schuldverschreibung.

 

Benedikt-Jansen und Kollegen: Ihre Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht

"Gerade bei komplexen Kapitalanlagen wie den ProReal-Schuldverschreibungen zeigt sich, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung der Vertragsunterlagen und der Beratungsqualität ist. Anleger dürfen sich nicht mit pauschalen Aussagen abspeisen lassen", betont Rechtsanwalt Marcel Seifert. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und ausgewiesene Expertise in der Durchsetzung von Anlegerrechten, insbesondere bei:

  • Der Überprüfung von Nachrangklauseln.
  • Der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung (Vermittlerhaftung).
  • Der Vertretung geschädigter Anleger gegenüber Emittenten und Finanzdienstleistern.

 

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