Inkassounternehmen fordert verjährte Schulden ein? Rechtsanwalt hilft!

Inkassounternehmen fordert verjährte Schulden ein? Rechtsanwalt hilft!

Es kommt immer wieder vor, dass Inkassounternehmen völlig überraschend alte Forderungen, die der Schuldner manchmal längst vergessen hat, geltend machen. Gewiss kommt jede Forderung zur Unzeit und bereitet Ungemach. Doch manchmal „profitiert“ der Schuldner von dieser – warum auch immer – zu spät geltend gemachten Forderung und kann der Zahlung entgehen, wenn Verjährung eingetreten ist. Sollte die Schuld verjährt sein, kann kein Gläubiger bzw. Inkassobüro diese Forderung mehr durchsetzen. Das ist die Rechtslage. Doch faktisch gelingt es einem Schuldner selten allein, sich unter Berufung auf die Verjährung zu „entlasten“. Dafür bedarf es in aller Regel eines Anwalts. 

 

Ein Fall aus unserer Praxis


Ein Inkassobüro versucht gegen unsere Mandanten eine Uraltforderung aus einem Darlehensvertrag (Ratenkredit) in Höhe von 13.000 EUR geltend zu machen, obwohl es keinen Titel gibt. Als die Mandanten Anfang des Jahres 2015 damit begannen, durch Ratenzahlungen die Forderung zu begleichen, war diese schon verjährt. Wie vielen Nichtjuristen war ihnen nicht bewusst, dass sie aufgrund der Verjährung gar nicht mehr zahlen mussten. Aufgrund ihrer prekären Situation fanden sie schließlich den Weg zu uns. Wir verweigerten in ihrem Auftrag alle weiteren Zahlungen der verjährten Forderung und forderten die bislang in Unkenntnis der Verjährung gezahlten 3.000 EUR zurück. 

 

Die Rechtslage


Offene Forderungen (Schulden) verjähren in der Regel nach drei Jahren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zum 31.12., in dem der Anspruch entstanden ist und der Schuldner davon auch wusste. Ein Inkassounternehmen, das mit dem Eintreiben einer Forderung beauftragt ist, kann dies also nur innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist tun. Liegt allerdings ein Vollstreckungsbescheid vor, dann verlängert sich die Frist auf 30 Jahre. Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist der Gläubiger grundsätzlich nicht mehr in der Lage, seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

 

Die faktische Lage


Recht haben und Recht bekommen ist bekanntermaßen zweierlei. Und das gilt besonders dann, wenn es um einen mehr oder weniger großen Geldbetrag geht. Aus unserer Erfahrung ist es deshalb zur Abwehr verjährter Forderungen in den allermeisten Fällen unumgänglich einen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, um die Forderung abzuwehren. Wenn es hart auf hart kommt, ist dafür manchmal eine negative Feststellungsklage erforderlich. 

 

Unser Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung der Verjährung und der Forderungsabwehr


Wir bieten Ihnen an, in einer kostengünstige Ersteinschätzung zu prüfen, ob die Forderung Ihres Gläubigers (Inkassobüros) bereits verjährt ist und Sie deshalb nichts (mehr) zahlen müssen. Übernehmen wir das Mandat und haben Erfolg, so trägt die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits. Durch unsere kostengünstige Ersteinschätzung minimieren Sie deshalb Ihr Kostenrisiko erheblich oder können es sogar ausschließen. Denn unser Motto lautet: Kein Mandant soll sein Geld für einen aussichtslosen Rechtsstreit ausgeben. 
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, stellen wir für Sie die Deckungsanfrage.