Illegales Glücksspiel - kein Anspruch gegen die Bank aber gegen den Glücksspielbetreiber

Illegales Glücksspiel - kein Anspruch gegen die Bank aber gegen den Glücksspielbetreiber

Online-Spiele, insbesondere Glücksspiele, erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch nicht alle sind legal. In der Vergangenheit haben mit illegalen Online-Glücksspielen mehr Spieler Geld verloren als gewonnen. Das ist für die Betreffenden ärgerlich bis existenzbedrohend. Doch es gibt für die geschädigten Spieler Hoffnung. Manch einer wird sich in seiner Verzweiflung sagen, hätte nicht meine Bank die Zahlung und damit mein Spiel verhindern müssen, schließlich war es illegal. Wie ist die Rechtslage?

 

Keine Prüfung- und Warnpflicht der Bank

 

Der Zahlungsdienstleister hat keine Prüfungs- oder Warnpflichten, um den Zahler vor illegalen Zahlungsvorgängen zu schützen. Seine Aufgabe ist die formale Prüfung, ob der Auftrag nach seinem äußeren Erscheinungsbild korrekt ist. Selbst dann, wenn für den Zahlungsdienstleister ohne nähere Prüfung offensichtlich ist, dass der Zahler an einem verbotenen Glücksspiel teilnimmt und es sich um die „Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels“ (§ 284 StGB) handelt, besteht ihm gegenüber kein Erstattungsanspruch, weil Aufsichtspflichten öffentlich-rechtlicher Natur sind und nicht auf das zivilrechtliche Schuldverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und Kunden Einfluss haben. Kurzum:

Zahlt, wie üblich, ein Glücksspieler beim illegalen Online-Glücksspiel mit seiner Kreditkarte an ausländische Anbieter, steht ihm gegenüber seiner Bank kein Erstattungsanspruch zu. Die Autorisierung der Kreditkartenzahlung ist nicht durch den Verstoß des Dienstleisters gegen das Glücksspielverbot nichtig.

 

Anspruch gegen den Glücksspielbetreiber

 

Die gute Nachricht: Deutsche Gerichte gestehen seit geraumer Zeit kontinuierlich dem geschädigten Glücksspieler ein Rückzahlungsanspruch gegen den Glücksspielbetreiber zu. Vor wenigen Tagen erst hat z.B. das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. einem Glücksspieler den Anspruch auf die Rückerstattung seines Spielverlustes zugesprochen. Die beklagte Betreiberin des Online-Casinos muss ihm seinen Verlust, einen sechsstelligen Betrag, vollständig ersetzen, da sie mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Denn Online-Glücksspiele waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten.

 

Fazit

 

Online-Glücksspiele wurden ab dem 1. Juli 2021 legalisiert und reguliert, auch der Zahlungsverkehr auf die Spielkonten. Wer davor bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann seine Verluste zurückfordern. Nach diesem Zeitpunkt ist dies auch möglich, wenn der Wettanbieter keine gültige Lizenz erworben hat. Und keine Sorge: Die Tatsache, dass der Spieler selbst durch seine Teilnahme an einem Online-Glücksspiele gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat, ändert nach einschlägiger Rechtsprechung nichts an seinem Rückzahlungsanspruch.

 

Prüfung Ihres Glücksspielvertrages auf Schadenersatzpotential

 

Wir prüfen für Sie, ob Sie bei einem illegalen Online-Glücksspiel-Anbieter gespielt haben und daher einen Anspruch auf Rückerstattung Ihres Verlustes haben. Wir klären Sie dann über Ihre Erfolgsaussichten und die möglichen Kosten eines Rechtsstreits auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen wollen. Im Erfolgsfall trägt die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage bei der Versicherung.