Stehen auch Sie vor den Trümmern eines Skandals, der die Ersparnisse Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vernichtet hat? Wurden die Instandhaltungsrücklagen, das finanzielle Herzstück Ihrer WEG, von Ihrer ehemaligen Hausverwaltung der Consigma-Gruppe in die hochriskanten Anleihen der inzwischen insolventen DR Deutsche Rücklagen GmbH investiert?
Sie sind nicht allein mit dieser Sorge. Hunderte von WEGs in ganz Deutschland sind Opfer dieses komplexen Anlageskandals geworden. Viele fragen sich, wie das passieren konnte und was jetzt zu tun ist. Wir verstehen Ihre Verzweiflung, Ihre Wut und die Unsicherheit, die eine solche Situation mit sich bringt. Doch es gibt einen Weg, und wir sind hier, um ihn mit Ihnen zu gehen.
Warum die Insolvenzen von Consigma und DR nicht das Ende sind
Es wäre ein strategischer Fehler, sich ausschließlich auf die Insolvenzverfahren der Consigma und der DR zu verlassen. Die Wahrheit ist: Die voraussichtliche Rückflussquote aus diesen Verfahren wird minimal und völlig unzureichend sein. Die meisten dieser Gelder sind verloren, weil sie in ein System flossen, das von Anfang an auf die systematische Fehlleitung von treuhänderisch verwalteten Geldern ausgelegt war.
Unserer tiefgehenden Analyse zufolge gibt es jedoch einen solventen und nach unserer Einschätzung klar mitverantwortlichen Akteur in diesem Skandal: die beteiligte Volksbank. Sie war nicht nur ein passiver Zuschauer. Sie war die zentrale Drehscheibe, die die systematische Veruntreuung der WEG-Gelder in diesem großen Stil erst ermöglichte.
Die entscheidende Rolle der beteiligten Volksbank
Aus internen Dokumenten und journalistischen Recherchen geht hervor, dass die beteiligte Volksbank genau wusste, was sie tat. Die Bank hatte positive Kenntnis davon, dass die Gelder von WEGs stammten, die keine Erfahrung mit Wertpapieren hatten und dass die Anlage in die Anleihen der DR als "spekulativ" eingestuft wurde.
Trotz dieser eindeutigen Warnsignale und entgegen ihrer erhöhten Sorgfaltspflicht gegenüber treuhänderisch verwalteten Geldern hat die Bank die Transaktionen nicht nur durchgeführt, sondern sogar fortgesetzt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell der DR bereits öffentlich untersagt hatte.
Dieses Verhalten begründet unserer Auffassung nach eine direkte Haftung der Bank. Wir sehen hierin eine massive Pflichtverletzung, die weit über bloße Fahrlässigkeit hinausgeht und eine Basis für erhebliche Schadensersatzansprüche bietet.
Handeln Sie jetzt – so schnell wie möglich
Die Zeit drängt. Um Ihre Rechte zu sichern, empfehlen wir Ihnen folgende konkrete Schritte:
- Berufung einer Eigentümerversammlung: Fassen Sie umgehend den Beschluss, gerichtliche Schritte einzuleiten und einen spezialisierten Anwalt zu mandatieren.
- Sicherung aller Unterlagen: Sammeln Sie sämtliche Dokumente, die die Verwaltung durch Consigma betreffen, wie Verwalterverträge, Jahresabrechnungen und E-Mails.
- Mandatierung: Nehmen Sie Kontakt mit einer Kanzlei auf, die bereits in diesem Fall aktiv ist, und schließen Sie sich der Interessengemeinschaft der Geschädigten an.
Wir stehen Ihnen zur Seite – ihr Recht ist unser Ziel. Zögern Sie nicht, uns für eine Erstberatung zu kontaktieren. Wir geben Ihnen die Sicherheit und die rechtliche Expertise, die Sie in dieser schweren Zeit benötigen.