Heizkesselexplosion im Homeoffice: Unfallversicherung muss zahlen
Ein Busunternehmer, der von zu Hause aus arbeitete, erlitt bei einer Heizungsexplosion schwere Verletzungen. Als er versuchte, die Heizung in seinem Homeoffice hochzufahren, kam es zur Explosion des Kessels. Zunächst lehnte die gesetzliche Unfallversicherung eine Kostenübernahme ab, da sie der Ansicht war, der Unfall stehe nicht im Zusammenhang mit seiner Arbeit.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat diese Entscheidung nun aufgehoben. Die Richter stellten fest, dass das Regulieren der Heizung im Homeoffice als betriebliche Tätigkeit zu werten ist. Da der Mann seinen Arbeitsplatz beheizen wollte, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Unfall und seiner beruflichen Tätigkeit. (Urt. v. 21.03.2024, Az. B 2 U 14/21 R)
BSG: Unfallversicherung auch bei Heizkesselexplosion im Homeoffice
Das BSG hat in diesem Urteil klargestellt, dass Arbeitnehmer auch im Homeoffice auf den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zählen können. Selbst wenn eine Explosion des heimischen Heizkessels zu schweren Verletzungen führt, muss die Berufsgenossenschaft für die Folgen aufkommen, solange die Tätigkeit im Homeoffice mit dem Unfallgeschehen in einem sachlichen Zusammenhang steht.
Das Gericht betonte, dass die Möglichkeit, häusliche Arbeitsplätze sicher zu gestalten, keinen Ausschluss des Versicherungsschutzes rechtfertigt. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls im Interesse des Unternehmens war.
Wichtige Erkenntnisse aus dem Urteil:
- Homeoffice: Auch im Homeoffice besteht Versicherungsschutz bei Unfällen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen.
- Betriebliche Tätigkeit: Das Regulieren der Heizung, um den Arbeitsplatz warm zu halten, wird als betriebliche Tätigkeit angesehen.
- Ursache-Wirkung-Zusammenhang: Ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Unfall ist erforderlich, damit die Versicherung leistet.
Fazit:
Dieses Urteil ist ein bedeutender Schritt für alle, die im Homeoffice arbeiten. Es verdeutlicht, dass auch im häuslichen Arbeitsumfeld Versicherungsschutz besteht, wenn ein Unfall während der Arbeit geschieht.
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