Grauer Kapitalmarkt – ein Markt des Grauens

Grauer Kapitalmarkt – ein Markt des Grauens

Ein jüngstes Gutachten der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat wissenschaftlich bestätigt, was unsere Fachanwaltskanzlei für Kapitalmarktrecht schon lange erleben muss: Der staatlich unregulierte Graue Kapitalmarkt ist für Verbraucher grauenvoll. Hohe Verluste, die bis zum Totalverlust reichen, sind geradezu vorprogrammiert. Was der Staat an Anlegerschutz vermissen lässt, versuchen wir für unsere geschädigten Mandanten wieder gut zu machen. Und das mittlerweile seit Jahrzehnten durch Kompetenz und Erfahrung mit Erfolg.

 

Anlageskandale steigern sich

 

Die Bilanz der großen Player am Grauen Kapitalmarkt ist aus Anlegersicht verheerend. Die Skandale nehmen zu und das jeweilige Ausmaß der Verluste für die Anleger erreicht immer neue Höchststände.

2013 S&K: Verluste ca. 240 Millionen Euro

2015 Prokon: Verluste ca. 640 Millionen Euro

2018 P&R: Verluste ca. 2,5 Milliarden Euro

Überwiegend sind es die nachrangigen Darlehenskonstrukte (partiarische Darlehen,

Genussrechte, Nachrangdarlehen, nachrangige Schuldverschreibungen), die zu den hohen Verlusten führen.

 

Chancen-Risiko-Verhältnis

 

Das Chancen-Risiko-Verhältnis ist alles andere als ausgeglichen, was an sich schon für eine Kapitalanlage eines durchschnittlichen Anlegers problematisch ist. Gerade bei Darlehenskonstrukten sind die Chancen auf die Verzinsung entgegen allen vollmundigen Versprechungen begrenzt. Aber, worauf man sich verlassen kann, die Verluste schlagen voll auf das Anlegerkapital durch.  Nachrangkonstrukte sind erwiesenermaßen am gefährlichsten für Anleger. Doch auch Geschlossene Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Fonds mit Lebensversicherungen und viele andere Anlagemodelle des Grauen Kapitalmarkts produzieren, ja garantierten manchmal geradezu enorme Verluste für die Anleger.

 

Was der Staat versäumt, versucht der Anwalt zu richten

 

Der Graue Kapitalmarkt ist gekennzeichnet durch geringe Transparenz, fehlende Kontrolle und die Verlagerung des Insolvenzrisikos auf die Anleger. Im Interesse des Anlegerschutzes müsste hinsichtlich der Haftung gesetzlich mehr getan werden. Das betrifft insbesondere die Prospekthaftung, bei der die Haftung nicht auf leere Unternehmenshüllen abgewälzt werden darf, sondern die tatsächlich Verantwortlichen treffen muss. Denn auf die Angaben und Versprechungen des Prospektes basieren die Anlegerentscheidungen neben den Aussagen der Vermittler und Berater. Und auch da ist Reformbedarf dringend gegeben, weil derzeit Falschberatungen zu früh verjähren, nämlich oft erst dann, wenn der Schaden deutlich geworden ist.

Kurzum: Der Graue Kapitalmarkt ist ein Hochrisikomarkt für Verbraucher. Verbraucherschützer fordern deshalb zu Recht, dass Graumarktanlagen nicht aktiv an Verbraucher vertrieben werden sollten. Nur wer aus eigener Initiative Kapitalanlagen in diesem Bereich zeichnen möchte, sollte dies weiter im Rahmen von Privatplatzierungen tun können.

 

Unser Angebot: Prüfung Ihrer gescheiterten Kapitalanlage

 

Wir prüfen, ob wir Ihnen bei Ihrer gescheiterten Kapitalanlage helfen können, den Verlust zu vermeiden oder entscheidend zu minimieren. Sehen wir in Ihrem Fall Erfolgsaussichten, dann sagen wir Ihnen, mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen.

Im Übrigen hat im Erfolgsfall die Gegenseite die Kosten zu tragen.

Erst dann, wenn wir Ihre Fragen beantwortet haben, entscheiden Sie, ob Sie uns mandatieren wollen.

Wir versichern Ihnen, dass wir Sie in keinen aussichtslosen Rechtsstreit „treiben“. Mit unserer Kanzleiphilosophie ist es unvereinbar, dass ein geschädigter Verbraucher noch einmal Geld verliert, nur damit ein Anwalt Geld verdient.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Unsere Kompetenzbei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung

 

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse konnten wir einer Vielzahl von Mandanten helfen, Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden bzw. den Anspruch auf den ihnen zugesagten Ertrag durchzusetzen. In vielen Fällen gelingt uns dies schnell und unkompliziert in einer außergerichtlichen Einigung.