Genussrechte bei der MPlus Premium Plan GmbH - Vermittler haftet auf Schadenersatz bei Falschberatung

Genussrechte bei der MPlus Premium Plan GmbH - Vermittler haftet auf Schadenersatz bei Falschberatung

Nicht jede Geldanlage bringt dem Anleger die versprochene Rendite. Und manche Anlage endet sogar im Fiasko: Keine Rendite und das investierte Geld ist weg. So erging es unserer Mandantin mit ihren erworbenen Genussrechten bei der MPlus Premium Plan GmbH und der MPlus Premium GmbH. Von den Gesellschaften ist nichts mehr zu holen. Da stellt sich die Frage, wer hat denn diese Geldanlage „wärmstens“ empfohlen? Und so kommt man auf den Vermittler, der für Schäden haftet, wenn er seinen Kunden nicht anleger- und anlagegerecht über die von ihm angebotene Geldanlage aufgeklärt hat.

 

Die Vermittlung von Genussrechten bei der MPlus Premium Plan GmbH und der MPlus Premium GmbH

Unserer Mandantin wurden im Jahr 2011 und 2013 von einem Vermittler empfohlen, Genussrechte bei der MPlus PremiumPlan GmbH und MPlus Premium GmbH zu zeichnen. Nach der Beratung schloss sie zunächst einen Vertrag über 24.000 € und dann einen Vertrag über 10.000 € ab. Beide Gesellschaften befinden sich mittlerweile in Liquidation. Erstmals wurde unserer Mandantin von den Emittenten im Januar 2019 mitgeteilt, dass es zu Zahlungsschwierigkeiten komme. Im Rahmen der Liquidation erhielt unsere Mandantin von der MPlus Premium GmbH eine Zahlung in Höhe von 257,70 €. Von der MPlus Premium Plan GmbH bekam sie nichts.

 

Sich regen bringt Segen

Nun hätte unsere Mandantin traurig oder wütend diesen fast Totalverlust „schlucken“ können. Doch sie wollte sich damit nicht abfinden und suchte professionelle Hilfe. Wir konnten ihr nach einem Sondierungs- und Beratungsgespräch relativ schnell mitteilen, dass ihr Vermittler grundlegende Fehler bei der Anlageberatung gemacht hat. Und das begründet für unsere Mandantin, die sie nach unserer Beratung wurde, einen Schadenersatzanspruch.

 

Die Beratungsfehler des Vermittlers

Der grundlegende Fehler des Vermittlers bestand darin, dass er unsere Mandantin nicht über das Totalverlustrisiko bei Genussrechten aufgeklärt hat. Außerdem unterrichtete der Vermittler sie nicht darüber, dass die Genussrechte mit einer qualifizierten Nachrangklausel versehen waren. Sie wusste daher nicht, dass ihre Forderungen aus den Genussrechten gegenüber allen anderen Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig sind. Mit anderen Worten: Unsere Mandantin wird bei einem Insolvenzverfahren oder der Liquidation der Gesellschaft als letzte befriedigt. Die Gesellschaften dürfen sogar die Rückzahlung verweigern, wenn durch ihr Zahlungsbegehren ein Insolvenzeröffnungsgrund herbeigeführt wird.

Ferner wurde unsere Mandantin nicht über das allgemeine Emittentenrisiko aufgeklärt. Das heißt, der Anleger trägt bei einem Genussrecht nicht nur das Totalverlustrisiko, sondern darüber hinaus auch das Bonitätsrisiko des Emittenten. Selbst wenn es am Ende auf den Rang in der etwaigen Insolvenz der Emittentin nicht ankommt, wird das Nachrangdarlehen zum Verlustgeschäft, wenn der Emittent am Ende der Laufzeit den fälligen Rückzahlungsbetrag nicht aufbringen kann.

Alles in allem haftet der Vermittler deshalb unserer Mandantin auf Schadensersatz gegen die Übertragung sämtlicher Rechte aus den mit der MPlus Premium Plan GmbH und der MPlus Premium GmbH geschlossenen Genussrechten.

 

Unser Angebot: kostengünstige Ersteinschätzung

Haben auch Sie Schaden durch die Vermittlung von Genussrechten der MPlus Premium Plan GmbH und der MPlus Premium GmbH erlitten? Sind Sie sich unsicher, ob es Sinn macht, gegen „Ihren“ Berater oder Vermittler vorzugehen? Scheuen Sie das Kostenrisiko, weil Sie Ihre Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit nicht kennen? Wissen Sie nicht, welchen Anwalt Sie fragen sollen? – Kein Problem!

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Problems. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Hinweis: Wir streben zunächst eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Klärung zur Durchsetzung Ihres Anspruchs an. Führt das nicht zum Erfolg, dann bemühen wir in Absprache mit Ihnen ein Gericht. Bei Erfolg hat die Gegenseite die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Unsere Kompetenz

Wir vertreten als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht seit Jahren bundesweit enttäuschte und getäuschte Anlegerinnen und Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht. In einer Vielzahl von Fällen haben wir Mandanten mit „Nachrangdarlehen“ und „Genussrechten“ erfolgreich vertreten.

Wolfgang Benedikt-Jansen wurde von der Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ als ein Rechtsanwalt vorgestellt, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern stärkt. Und Yahoo! Finanzen bezeichnete ihn als Kämpfer und Mutmacher: „Man trifft sie nur selten, aber sie bewegen viel: Menschen, die hartnäckig großen Unternehmen oder Behörden die Stirn bieten und so für die Rechte aller kämpfen.“