Geldsparen durch Kreditwiderruf – der Europäische Gerichtshof machts möglich

Geldsparen durch Kreditwiderruf – der Europäische Gerichtshof machts möglich

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 26. März 2020 (Az. C-66/19) Kreditnehmern bestätigt, dass sie ihre teuren Kredite noch heute, Jahre nach dem Abschluss, und zum Teil sogar rückwirkend, widerrufen können, wenn ihr Kreditinstitut – Bank oder Sparkasse – die Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag bzw. Darlehensvertrag nicht so abgefasst hat, wie es sich für Verbraucherverträge geziemt, nämlich klar und prägnant. Das betrifft insbesondere die Widerrufsfrist.

 

Auf die klare Fristbestimmung kommt es an

Verbraucherkreditverträge müssen die Widerrufsfrist für den Vertrag bzw. deren Berechnung für den Kreditnehmer klar sowie prägnant und damit für ihn absolut verständlich ausweisen. So reicht es nicht aus, wie der EuGH feststellte, dass der Vertrag hinsichtlich der Pflichtangaben, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, auf eine nationale Vorschrift verweist, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist. Eine solche Kaskadenverweisung verhindere, dass der Verbraucher den Umfang seiner vertraglichen Verpflichtung weder bestimmen noch überprüfen könne, ob der von ihm geschlossene Vertrag alle erforderlichen Angaben enthält.

 

Mit EU-Richtlinie zu Recht und Geld

Diese überzeugende Argumentation des EuGHs steht gegen und über der zuletzt vertretenen Rechtsauffassung mancher deutschen Gerichte, allen voran des Bundesgerichtshofs (BGH). Dabei beruft sich der EuGH auf die Richtlinie über Verbraucherkreditverträge (RL 2008/48/EG), deren Regelungen nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers auch auf grundpfandrechtlich gesicherte Kreditverträge anzuwenden sind. Der EuGH stellte klar, dass die Richtlinie so auszulegen sei, dass Verbraucherkreditverträge in klarer und prägnanter Form die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist angeben müssen. Und das sei bei Kreditverträgen mit Kaskadenverweisung nicht gegeben und widerspreche der Richtlinie. Denn der Kreditnehmer könne so unmöglich ermitteln, ob bzw. wann die Widerrufsfrist für ihn zu laufen begonnen hat.

 

Millionen Kreditnehmer können tausende Euro sparen

Die Zahl der Verbraucherkreditverträge mit einer solchen unzulässigen Kaskadenverweisung geht in die Millionen. Für jeden einzelnen Kreditnehmer beträgt die Ersparnis, die durch den Widerruf und die Umschuldung des Immobilienkredits auf die derzeitigen Niedrigstzinsen ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist, in die Tausende. Angesichts des EuGH-Urteils ist davon auszugehen, dass mit anwaltlicher Hilfe der Widerruf von Kreditverträgen mit Kaskadenverweisung unkompliziert außergerichtlich möglich ist. Denn wer begibt sich schon in einen aussichtslosen Rechtsstreit?

 

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