Gegen Inkassomissbrauch mit Gesetz und Anwalt erfolgreich wehren

Gegen Inkassomissbrauch mit Gesetz und Anwalt erfolgreich wehren

Mit dem Wort „Inkasso“ - dem Einzug von Forderungen - verbindet man nichts Positives. So unschön allein der „Vorgang“, so brutal agieren hier manche Unternehmen der Inkassobranche mit unseriösen Geschäftspraktiken. Die geltend gemachten Inkassokosten stehen oft in keinem Verhältnis zu dem Aufwand der Inkassounternehmen. Zudem kommt es unter Ausnutzung mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner immer wieder zu unnötigen Kostendoppelungen. Das „Inkassoproblem“ hat mittlerweile ein solches Ausmaß angenommen, dass sich die Bundesregierung mit einem „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ zum Handeln veranlasst sieht, um die Gebühren so anzupassen, dass den Schuldnern keine unnötigen Belastungen entstehen. Denn nach der gegenwärtig geltenden, äußerst komplizierten Rechtslage ist häufig unklar, wie hoch Inkassokosten sein dürfen.

 

Schutz vor zu hohen und ungerechtfertigten Inkassokosten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, Verbraucher künftig deutlich besser vor zu hohen und ungerechtfertigten - etwa wegen bereits bezahlter oder unbegründeter Forderungen - Inkassokosten zu schützen. Besonders für einkommensschwache und überschuldete Menschen stellen überhöhte Inkassokosten eine oft untragbare Belastung dar, die sie noch stärker in Not geraten lässt.

Ziel des Gesetzes ist es, Verbraucher besser über die Folgen eines Zahlungsverzugs zu informieren und Inkassodienstleister stärker zu beaufsichtigen. Konkret soll das Prinzip der durch Inkasso- und Anwaltskosten unverhältnismäßig in die Höhe getriebene Gebühren durchbrochen werden. Vor allem bei der Eintreibung niedriger Forderungen fehlt bislang eine klar nachvollziehbare, effektive Begrenzung von Inkassokosten. Deshalb ist vorgesehen, bei Kleinforderungen bis 50 Euro die Inkassogebühr von 45 auf 30 Euro zu senken.