Entgeltklauseln für Basiskonto nach BGH-Urteil unwirksam

Entgeltklauseln für Basiskonto nach BGH-Urteil unwirksam

Nach der EU-Zahlungskontenrichtlinie (RL 2014/92/EU) und dem Zahlungskontengesetz (ZKG) hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU seit Juni 2016 bonitätsunabhängig einen Anspruch auf ein Basiskonto. Damit soll Menschen mit wenig Geld bzw. ohne geregeltes Einkommen die heutzutage fast unverzichtbare Teilnahme am Bankverkehr ermöglicht werden. Soweit, so gut. Doch Hartz-IV-Empfänger Wohnungslose, Obdachlose, Asylsuchende und Geduldete, für die das „Konto für Jedermann“ vor allem geschaffen wurde, mussten bei einige Kreditinstituten dafür bislang teuer bezahlen. Dem hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. XI ZR 119/19) ein Ende bereitet.

 

Deutsche Bank kassierte bei Basiskonto hohe Entgelte

Die Deutsche Bank verlangte gemäß ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis für ein Basiskonto einen monatlichen Grundpreis von 8,99 Euro. Für beleghafte Überweisungen, für Überweisungen und die Einrichtung oder Änderung von Daueraufträgen über einen Mitarbeiter der Bank im telefonischen Kundenservice oder in der Filiale sowie für ausgestellte oder eingereichte Schecks musste der Inhaber eines Basiskontos zudem jeweils 1,50 Euro entrichten. Damit griff die Deutsche Bank denjenigen, die über wenig Geld verfügen, sehr tief in die Tasche. Dazu fällt einem nur ein: unanständig und unangemessen. Für die Unangemessenheit sind die Gerichte zuständig.

 

Entgeltklauseln wegen Unangemessenheit unwirksam

Eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) gegen diese Entgelte führte beim BGH zum Erfolg. Die Richter stellten fest, dass die Klauseln der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen und im Ergebnis dieser Kontrolle nicht standhalten.  Damit sind sie unwirksam. Denn Entgelte für die grundlegenden Funktionen eines Zahlungskontos (Ein- und Auszahlungsgeschäft, Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft) müssen zwar nicht kostenlos, aber angemessen sein. Wenn das Basiskonto für Kreditinstitute mehr Aufwand verursacht und auch mit höheren Risiken verbunden ist, dürfen diese Mehrkosten aber nicht einfach den Kontoinhabern angelastet werden. Diese Kosten seien lt. BGH über allgemeine Preise auf alle Kunden umzulegen.

 

Basiskonto wird billiger aber (noch) nicht kostenlos

Die Deutsche Bank sowie andere Kreditinstitute werden dem BGH-Urteil folgen und ihre Basiskonten künftig bei neuen und bereits laufenden Verträgen billiger anbieten. Damit ist allerdings der vzbv nicht völlig zufrieden und fordert die Bundesregierung zum Handeln auf. Der Grund: Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation und der BGH hat sich in seinem Urteil nicht auf eine bestimmte Entgelthöhe festgelegt. Der europäische Gesetzgeber habe gewollt, dass Basiskonten kostenlos oder zu einem angemessenen Entgelt geführt werden können.

 

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