Deutsche Bank führt Negativzinsen für Privatkunden ein

Deutsche Bank führt Negativzinsen für Privatkunden ein

Nun ist es auch bei der Deutschen Bank passiert: Negativzinsen von aktuell -0,5% pro Jahr auf neue Giro- und Tagesgeldkonten. Auch wenn ein Freibetrag von 100.000 Euro vorgesehen ist und bestehende Kontoverträge davon nicht betroffen sind, setzen die Deutschen Bank und mit ihr die Postbank damit einen Trend fort, dessen Ende und Ausmaß noch nicht abzusehen ist.  

 

Negativ- oder Strafzinsen

Unter „Negativ“- oder „Strafzinsen“ werden Zinsen verstanden, mit denen Kapital belastet wird. Diese Zinsen sind von demjenigen zu entrichten, der es – hier der Bank oder Sparkasse - zur Verwendung zur Verfügung stellt.

 

Immer mehr Banken verlangen Negativzinsen

Mit Stand vom April 2020 weisen lt. Vergleichsportal Verivox mittlerweile 61 Banken Negativzinsen aus. Hinzu kommen weitere Banken und Sparkassen, die dazu aber keine Angaben in ihren Preisverzeichnissen machen. Und schließlich verlangen zudem sieben Banken für eigentlich kostenlose Tagesgeldkonten Gebühren, die man auch als Negativzins begreifen kann.

 

Der Grund für Negativzinsen

Banken und Sparkassen sind auf Grund des niedrigen Leitzinses im Euroraum unter Druck. Der von der Europäischen Zentralbank (EZB) festgelegte Leitzins, zu dem sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen oder anlegen können, beträgt derzeit beim Einlagenzins minus 0,5 Prozent. Durch die Einführung von Negativzinsen für Privatkunden geben die Banken und Sparkassen letztlich ihre Negativzinsen an ihre Kunden weiter.

 

Negativzinsen politisch geduldet

Der Bundesfinanzminister kündigte im Sommer 2019 an, ein Verbot von Negativzinsen zu prüfen. Doch aktuell sieht die Bundesregierung keine gesetzlichen Eingriffe in die marktüblichen Preisbildungsmechanismen für erforderlich an. Nach ihrer Aussage beobachte sie die Situation aufmerksam und werde erforderlichenfalls Maßnahmen prüfen.

 

Negativzinsen bei bestehenden Verträgen problematisch

Die Zulässigkeit von Negativzinsen ist rechtlich umstritten. Riskant ist es für Banken und Sparkassen innerhalb bestehender Spar- oder vergleichbare Verträge Aufwendungen für Negativzinsen auf ihre Kunden abzuwälzen. Die Einführung sog. Negativzinsklauseln in diese Verträge mittels Änderung „Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)“ ist angreifbar. Ob Negativzinsen rechtmäßig erhoben werden, muss im Einzelfall anhand des jeweiligen Vertragstypus und der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Regelungen geprüft werden.

 

Kostengünstige Ersteinschätzung Ihrer Negativzinsbelastung

Wie prüfen für Sie, ob Ihre Bank oder Sparkasse Sie mit Negativzinsen belasten darf. Kommen wir zu dem Ergebnis, dass dies rechtswidrig geschieht, können Sie uns mandatieren. Unsere Kanzlei hat nicht nur in hunderten von Einzelverfahren Bank- und Sparkassenkunden erfolgreich vertreten, sondern auch Grundsatzurteile für alle Verbraucher erstritten. Anerkennend stellte deshalb die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ Wolfgang Benedikt-Jansen (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) als einen „Anwalt der Bankkunden“ vor, der äußerst erfolgreich die Rechte von Verbrauchern stärkt.