Derivest-Nachrangdarlehen: Schadenersatz für unseren Mandanten erstritten

Derivest-Nachrangdarlehen: Schadenersatz für unseren Mandanten erstritten

Über das Vermögen der Derivest GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 7.11.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet. Ihre Anleger müssen im schlimmsten Fall den Totalverlust ihrer Geldanlage befürchten. Um diesem Fiasko zu entgehen, besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler bzw. Anlageberater bei fehlerhafter Anlageberatung oder Anlagevermittlung geltend zu machen. Unsere Erfahrung besagt, dass fast alle Anleger, die ein Nachrangdarlehen der Derivest GmbH gezeichnet haben, nicht ordnungsgemäß über diese Anlage aufgeklärt wurden. So auch im nachfolgenden Fall, bei dem wir für unsere Mandantin vollen Schadenersatz vor dem Landgericht Bayreuth mit Urteil vom 11.3.2022 (Az.: 44 O 915/20) nebst Erstattung aller Anwalts- und Gerichtskosten erstreiten konnten.

 

Erwerb des Nachrangdarlehens der Derivest GmbH und Rückforderung der Auszahlung

Unsere Mandantin zeichnete im Dezember 2014 nach einem Beratungsgespräch über einen Vermittler, der vorwiegend Versicherungen vertrieb, ein Nachrangdarlehen der Derivest GmbH in Höhe von 15.000 EUR zzgl. 600 EUR Agio. Sie erhielt von dem Vermittler das Beteiligungsexposé der Anlage „Nachrangdarlehen der Derivest GmbH, 2. Tranche“. Unsere Mandantin zahlte im Januar 2015 der Derivest GmbH vereinbarungsgemäß insgesamt 15.600 EUR. Von der Derivest GmbH erhielt sie im Februar 2018 855,27 EUR. Im März 2019 bekam sie eine weitere Auszahlung seitens der Derivest GmbH in Höhe von 8.000 EUR. Nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet war, machte der Insolvenzverwalter der Derivest GmbH im März 2020 gegenüber unserer Mandantin Anfechtungsansprüche wegen der erfolgten Auszahlung von 8.000 EUR geltend und forderte deren Rückzahlung. Zugleich unterbreitete er ihr ein Vergleichsangebot. Danach sollte sie bei Verzicht der Anmeldung ihrer Forderung zur Insolvenztabelle nur 4.800 EUR zurückzahlen. Unsere Mandantin lehnte dieses Vergleichsangebot ab und überwies den geforderten Betrag in Höhe von 8.000 EUR zurück.

 

Unsere Schadenersatzforderung gegenüber dem Vermittler

Wir forderten im Auftrag unsere Mandantin im November 2020 den Vermittler der Derivest-Anlage zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15.600 EUR gegen Übertragung sämtlicher Rechte aus dem Nachrangdarlehensvertrag auf. Unsere Schadenersatzforderung basierte auf der Ausnutzung der Unerfahrenheit unserer Mandantin bei dem Erwerb von Geldanlagen und der unzureichenden Beratung des Vermittlers dieser Anlage. Die Investition bei der Derivest GmbH war für die Altersvorsorge ihrer Mutter gedacht. Davon hatte der Vermittler Kenntnis und vermittelte dennoch diese Anlage, bei der ein Totalverlustrisiko bestand, über das sie nicht aufgeklärt wurde. Ganz im Gegenteil pries der Vermittler die Anlage als sehr gut, sicher und langfristig. Es würde so gut wie kein Risiko geben. Über die anlagespezifischen Risiken eines Nachrangdarlehens – die Forderungen der Anleger treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern zurück, sodass sie im Falle einer Insolvenz als Letzte ihre Ansprüche geltend machen können – wurde sie nicht aufgeklärt. Zudem haben wir festgestellt, dass das Anlagekonzept der Emittentin, der Derivest GmbH, nicht plausibel ist. Auch darüber erfuhr unsere Mandantin nichts. Kurzum: Unsere Mandantin wurde weder anleger- noch objektgerecht beraten. Damit liegt ein eindeutiges Beratungsverschulden des Vermittlers vor. Da der Vermittler außergerichtlich nicht bereit war, Verantwortung zu übernehmen und den Schaden wiedergutzumachen, war Klage geboten.

 

Das Urteil: Schadenersatz

Das Gericht verurteilte den Vermittler, an unsere Mandantin 14.744,73 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gegen Übertragung sämtlicher Rechte aus dem mit der Derivest GmbH geschlossenen Nachrangdarlehensvertrag zu zahlen. Außerdem wurde er verurteilt, unserer Mandantin 1.003,40 EUR vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu überweisen. Zudem muss er die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Beweiserhebung hatte erbracht, dass unsere Mandantin von ihrem Vermittler nicht hinreichend über die spezifischen Risiken der Anlage aufgeklärt wurde. Das Gericht folgte unserer Argumentation hinsichtlich seiner Pflichtverletzungen und der daraus resultierenden Schadenersatzpflicht. 
Das Gericht machte bei der Begründung seines Urteils deutlich, dass ein Anlagevermittler dem Anleger eine vollständige und richtige Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind schulde. Dazu gehöre auch eine sog. Plausibilitätsprüfung. In diesem Zusammenhang müsse er das Anlagekonzept bezüglich dessen er die entsprechenden Auskünfte erteilt, zumindest auf seine wirtschaftliche Tragfähigkeit hin überprüfen. 
Das Exposé lasse nicht erkennen, wie die Derivest GmbH die Rendite von 6 % p.a. erzielen sollte. Die Beschreibung der Investitionsvorhaben sei äußerst vage und lasse offen, nach welchen Kriterien die zur Verfügung stehenden Mittel investiert werden sollen. 

 

Unsere Empfehlung: Schadenersatz bei fehlerhafter oder unzureichender Beratung fordern

Gerade bei der Vermittlung von Nachrangdarlehen der Derivest GmbH haben viele Anlageberater ihre Kunden nicht anleger- und objektgerecht beraten und sich somit schadensersatzpflichtig gemacht. Meist wurden die Anleger unzureichend oder gar nicht über das einem Nachrangdarlehen immanente Totalverlustrisiko aufgeklärt. Selten erfuhren sie davon, dass bei Nachrangdarlehen ihre Forderungen bei einer Insolvenz gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern zurücktreten. Und eine Plausibilitätsprüfung haben die Vermittler und Berater entweder für überflüssig und vermittlungsschädigend erachtet oder sie waren dazu nicht in der Lage. Sollten auch Sie falsch oder unzureichend über ein Nachrangdarlehen der Derivest GmbH aufgeklärt worden sein, haben sie gute Chancen ihr vielleicht schon verloren geglaubtes Geld zurückzuerhalten.  

 

Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Schadenersatzanspruchs 

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Vermittler oder Berater der Ihnen ein Derivest-Nachrangdarlehen vermittelt hat. So wissen Sie, ob Sie Schadenersatzansprüche haben und mit welchen Kosten Sie bei einer Mandatierung rechnen müssen. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen wollen. Im Übrigen muss es nicht immer zu einem Gerichtsverfahren kommen, um Ansprüche durchzusetzen. Unsere Erfolgsurteile helfen Ihnen bei einer unkomplizierten außergerichtlichen Lösung. Sie müssen sich auch nicht um „Ihren“ Berater bzw. Vermittler sorgen, denn gegen solche Schadenersatzforderungen ist er durch eine Haftpflichtversicherung geschützt.
Für rechtsschutzversicherte Mandanten übernehmen wir die Deckungsanfrage.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine mail. 

 

Unsere Kompetenz bei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht. 
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen und Kenntnisse bei der Anlageberater- und Anlagevermittlerhaftung konnten wir bislang einer Vielzahl von Mandanten helfen, Verluste bei ihrer Kapitalanlage zu vermeiden bzw. den ihnen zugesagten Anspruch durchzusetzen. Das betrifft im speziellen Derivest-Nachrangdarlehen.