Degag Pleite: Handeln Sie jetzt – So schützen Sie Ihre Ansprüche als Investor

Die Nachrichten über die Insolvenz der Deutsche Grundbesitz Holding AG (Degag) und ihrer Tochtergesellschaften haben bei tausenden Anlegern tiefe Betroffenheit und Verunsicherung ausgelöst. Jahrelang schienen hohe Zinsversprechen auf vermeintlich solide Immobilieninvestments eine attraktive Geldanlage zu suggerieren. Nun stehen Sie, wie rund 6.300 weitere Betroffene, möglicherweise vor der bangen Frage, was aus Ihrem investierten Kapital – insgesamt bis zu 282 Millionen Euro oder sogar mehr – wird.

Wir verstehen, dass diese Situation für Sie nicht nur einen finanziellen Schlag, sondern auch einen erheblichen Vertrauensverlust bedeutet. Die plötzliche Nachricht, dass Zinszahlungen eingestellt werden und das investierte Geld in Gefahr ist, kann überwältigend sein. Sie fragen sich vielleicht, wie es so weit kommen konnte, ob es Anzeichen gab, die übersehen wurden, oder ob Sie ausreichend über die Risiken Ihrer Anlage, insbesondere der sogenannten nachrangigen Genussrechte, aufgeklärt wurden.

 

Ihre Sorgen sind unser Ansporn – Fachliche Expertise trifft auf menschliches Verständnis

In diesen herausfordernden Zeiten stehen wir, RA Benedikt-Jansen und Kollegen, als Ihr erfahrener und spezialisierter Rechtsbeistand fest an Ihrer Seite. Wir verbinden juristische Exzellenz im Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen für Ihre persönliche Situation. Wir wissen, dass hinter jeder Investition Hoffnungen und Pläne stehen, die nun bedroht sind.

 

Unsere Kompetenz – Ihr Vorteil im Fall Degag: Eine fundierte rechtliche Analyse

Die Insolvenz der Degag ist ein komplexes Geschehen, das einer sorgfältigen juristischen Aufarbeitung bedarf. Unsere Experten im Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht fokussieren sich auf folgende Kernbereiche, um Ihre Rechte bestmöglich zu vertreten:

  1. Tiefgehende Prüfung der Insolvenz- und Kapitalmarktrechtlichen Aspekte:
    • Die Natur der "Nachrangigen Genussrechte": Ein zentraler Punkt ist die Struktur Ihrer Anlage. Nachrangige Genussrechte bedeuten im Insolvenzfall, dass Ihre Forderungen erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger (z.B. Banken, Lieferanten, Finanzamt) bedient werden. Dies erhöht das Risiko eines Totalverlustes erheblich. Wir prüfen, ob Sie über diese weitreichende Konsequenz und das damit verbundene hohe Risiko transparent und verständlich aufgeklärt wurden.
    • Mögliche Insolvenzverschleppung: Die Aussage des Degag-Vorstands im August 2023, die Finanzierung sei "krisenresistent", steht im Kontrast zur Warnung der Stiftung Warentest im August 2024 und der Einstellung der Zahlungen im Dezember 2024. Es muss akribisch untersucht werden, ab wann die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für die Geschäftsführung erkennbar war und ob der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wurde. Eine verspätete Antragstellung kann Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Organe begründen.
    • Prospekthaftung und fehlerhafte Kapitalmarktinformationen: Sofern ein Emissionsprospekt für die Genussrechte existierte, prüfen wir diesen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere hinsichtlich der Darstellung der Risiken und der wirtschaftlichen Verhältnisse der Degag. Auch die öffentliche Kommunikation des Unternehmens, wie die genannte Aussage zur Krisenresistenz oder die Begründung für den ausbleibenden Jahresabschluss 2023, wird auf mögliche Irreführung und Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten untersucht. Die Kritik der Stiftung Warentest an Verstößen gegen Veröffentlichungspflichten und der undurchsichtigen Eigentümerstruktur liefert hier wichtige Anhaltspunkte.
    • Ansprüche gegen die Verantwortlichen: Wir loten aus, inwieweit Schadensersatzansprüche direkt gegen die handelnden Personen der Degag (Vorstand, ggf. Gründer oder andere einflussreiche Akteure) geltend gemacht werden können, beispielsweise wegen Verletzung von Aufklärungspflichten oder sittenwidriger Schädigung.
  2. Prüfung von Ansprüchen gegen Anlageberater und Vermittler (Vermittlerhaftung): Oftmals sind nicht nur die Initiatoren einer Kapitalanlage, sondern auch die beratenden Banken oder Finanzvermittler in der Verantwortung. Hier setzen wir an:
    • Aufklärungs- und Beratungspflichten: Ihr Anlageberater oder Vermittler war verpflichtet, Sie anleger- und objektgerecht zu beraten. Das bedeutet, er musste Ihre persönliche finanzielle Situation, Ihre Anlageziele und Ihre Risikobereitschaft erfragen und die Geeignetheit der Degag-Genussrechte für Sie prüfen.
    • Offenlegung von Risiken und Provisionen: Wurden Sie unmissverständlich über das Totalverlustrisiko, die Nachrangigkeit Ihrer Forderungen und die komplexen Risiken des Geschäftsmodells der Degag (Kauf und Sanierung von Leerstand, Verkauf an institutionelle Investoren) aufgeklärt? Wurden Ihnen die Provisionen (sog. Kick-Backs) offengelegt, die der Vermittler für die erfolgreiche Vermittlung der Anlage erhalten hat? Die im Artikel erwähnten "nicht gestundeten Vertriebsprovisionen" als Insolvenzursache deuten auf möglicherweise hohe Zahlungen an den Vertrieb hin.
    • Plausibilitätsprüfung durch den Vermittler: Ein Vermittler muss die Schlüssigkeit des ihm angebotenen Finanzprodukts zumindest einer Plausibilitätskontrolle unterziehen. Wir prüfen, ob Ihr Berater dies angesichts der hohen Renditeversprechen und der bekannten Risiken im Immobiliensektor getan hat.
    • Vorteil für Sie: Ansprüche gegen Vermittler können eine aussichtsreiche Alternative oder Ergänzung darstellen, insbesondere wenn bei der insolventen Gesellschaft selbst kaum mehr Vermögen vorhanden ist. Vermittler verfügen zudem häufig über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
  3. Ihre Interessen im Insolvenzverfahren:
    • Wir sorgen für die korrekte und fristgerechte Anmeldung Ihrer Forderungen beim Insolvenzverwalter, um Ihre Position im Verfahren zu sichern.
    • Wir vertreten Ihre Interessen aktiv in Gläubigerversammlungen und gegenüber dem Insolvenzverwalter.
    • Wir halten Sie transparent und verständlich über alle wesentlichen Entwicklungen auf dem Laufenden.

 

Vertrauen Sie auf Erfahrung und Durchsetzungskraft

Die Insolvenz der Degag ist für viele ein Albtraum. Doch Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Mit RA Benedikt-Jansen und Kollegen haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Situation versteht, Ihre Rechte kennt und diese mit Nachdruck vertritt. Wir wissen, dass die geordnete Verwertung der Immobilien und die Aufarbeitung der Ursachen Zeit brauchen werden. Umso wichtiger ist es, jetzt frühzeitig die Weichen richtig zu stellen.

 

Handeln Sie jetzt – Sichern Sie Ihre Rechte!

Zögern Sie nicht, uns für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Situation zu kontaktieren. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen Ihre Möglichkeiten und die nächsten Schritte. Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Interessen im Fall der Degag-Insolvenz bestmöglich zu wahren.

Sie sind nicht nur eine Nummer in einer Gläubigerliste. Sie sind ein Mandant mit berechtigten Sorgen und Ansprüchen. Wir sind hier, um Ihnen zuzuhören und für Ihr Recht zu kämpfen.

Kontaktieren Sie uns noch heute – RA Benedikt-Jansen und Kollegen, Ihr Anker in stürmischen Zeiten.