Bitcoinbetrug: Wann muss die Rechtsschutzversicherung eintreten?

Bitcoinbetrug: Wann muss die Rechtsschutzversicherung eintreten?

Wer Opfer eines Bitcoinbetruges geworden ist, der sollte umgehend professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu retten, was zu retten ist. Doch wenn man gerade Geld verloren hat, fällt es dem einen oder anderen schwer, nun noch einmal Geld für einen Anwalt aufzubringen und ggf. das Prozesskostenrisiko zu tragen. Gut, wer dann über eine Rechtsschutzversicherung verfügt. Doch nicht immer sind Rechtsschutzversicherer bereit, Deckung für eine anwaltliche Vertretung zu erteilen. Wann aber müssen sie einspringen? Wir sagen es Ihnen!

Der Ausschlussgrund „Kapitalanlagerisiko“ bei einer Rechtsschutzversicherung

Wendet sich das Opfer eines Bitcoinbetruges an seinen Rechtsschutzversicherer, beruft sich dieser gern auf den Ausschluss des Kapitalanlagerisiko in seinen Versicherungsbedingungen. Häufig heißt es dann unter Verweis auf diese Bedingungen: „Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften aller Art sowie deren Finanzierung ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.“

Der Deckungsanspruch für Opfer eines Bitcoinbetruges

Bei dem Kapitalanlagerisiko handelt es sich um den Wert einer Kapitalanlage oder deren Liquidierbarkeit, der sich nicht, wie beim Erwerb angenommen, entwickelt. Doch darum geht es bei dem Bitcoinbetrug nicht. Betroffen ist hier das Risiko, Opfer einer unerlaubten Handlung geworden zu sein. Denn dass sich ein Kapitalanlagerisiko überhaupt verwirklichen kann, erfordert, dass Kapital in eine Anlage investiert wird. Wenn diese Anlage dann an Wert verliert, verwirklicht sich das Kapitalanlagerisiko. Bei einem Bitcoinbetrug ist aber nicht die Verwirklichung des Kapitalanlagerisikos gegeben, weil hier nicht der Wertverlust im Vergleich zum Anschaffungswert Streitgegenstand ist, sondern der Betrug. Dieser ist kein typisches Kapitalanlagerisiko. Betrugsopfer zu werden, zählt zum allgemeinen Lebensrisiko. Insofern kann ein Rechtsschutzversicherer eine Deckung bei einem Bitcoinbetrug nur dann verweigern, wenn er ausdrücklich auch „unerlaubte Handlungen“ auf seine Liste der Risikoausschlüsse gesetzt hat.

Hinweis: Aus unserer Erfahrung ist sowohl der Ausschlussgrund „Kapitalanlagerisiko“ als auch „Opfer einer unerlaubten Handlung“ in älteren Rechtsschutzverträgen selten enthalten.

Muss die Versicherung zahlen? Kostengünstige Ersteinschätzung nutzen!

Wenn Sie ein Opfer eines Bitcoinbetruges geworden sind und wissen möchten, ob Ihre Rechtschutzversicherung für die Kosten der Rechtsverfolgung eintreten muss oder Ihre Rechtschutzversicherung bereits die Deckung abgelehnt hat, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir geben Ihnen eine kostengünstige Einschätzung Ihres Falles.