Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Darlehen verlangen. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit ist eine gesetzliche Pflicht der Bank und dient in erster Linie ihren eigenen Interessen. Daher ist es unzulässig, dass Kunden für diese Tätigkeit extra bezahlen müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen klargestellt, unter anderem in den Urteilen vom 13. Mai 2014 (Az. XI ZR 405/12 sowie Az. XI ZR 170/13).
In diesen Entscheidungen stellte der BGH fest, dass die Erhebung von Bearbeitungsgebühren nicht nur unzulässig, sondern auch rechtlich nicht haltbar ist. Die Banken sind verpflichtet, ihre Kunden über alle anfallenden Kosten transparent zu informieren. Das bedeutet, dass sämtliche Gebühren, die nicht direkt mit der Kreditvergabe verbunden sind, nicht erhoben werden dürfen.
Fazit
Sollten Sie in Ihrem Darlehensvertrag eine solche Gebühr vereinbart haben, können Sie diese unter Umständen zurückfordern. Es empfiehlt sich, in diesem Fall rechtlichen Rat einzuholen, um die besten Schritte zur Rückforderung zu besprechen. Viele Verbraucher haben bereits erfolgreich ihre Bearbeitungsgebühren zurückgefordert, und es gibt zahlreiche rechtliche Präzedenzfälle, die diesen Prozess unterstützen. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und ziehen Sie in Erwägung, sich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale zu wenden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Zusätzlich könnte es hilfreich sein, Ihre Bank direkt zu kontaktieren und um eine Klärung zu bitten. In vielen Fällen zeigen sich Banken kooperativ und erstatten die Gebühren ohne großen Aufwand.
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