Betrug mit nachhaltigen „grünen“ Kapitalanlagen

Betrug mit nachhaltigen „grünen“ Kapitalanlagen

Nachhaltigkeit liegt im Trend. Das gilt auch für Kapitalanlagen. Für viele Anleger sind heute nicht nur Sicherheit, Rendite und Verfügbarkeit des Kapitals wichtig, sondern auch der ethische Wert einer Anlage und nachhaltiges Wirtschaften. Klimaschutz, Umweltschutz und Menschenrechtsstandards setzen für sie Grenzen bei ihrer Investition. Solche Anleger werden z.B. keiner Aktienempfehlung folgen, mit der sie vom Ukrainekrieg profitieren würden.

 

Politische Unterstützung

Die Politik hat die Zeichen der Zeit erkannt und ist bemüht, auch die Finanzpolitik und den Finanzmarkt in Richtung Nachhaltigkeit zu beeinflussen. Ein Beispiel dafür ist der „Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ der Europäischen Union (EU). Diese Initiative soll dazu beitragen, dass Anleger verstärkt nachhaltig investieren, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Voraussetzung dafür ist, dass soweit wie nur möglich „Grünfärberei“ (Greenwashing) unterbunden wird. Denn wenn es ums Geld geht, dann sind Täuschung und Betrug durch „schwarze Schafe“ am Kapitalmarkt eine reale Gefahr für unbedarfte Anleger. Transparenz und Taxonomie (Klassifizierung), d.h. die Aufstellung von Nachhaltigkeitskriterien, sollen dem entgegenwirken. Vor allem die Taxonomie als „grünes Gütesiegel“ kann privaten Anlegern helfen, eine „nachhaltige“ Entscheidung zu treffen.

 

 

Strafrecht contra Kapitalanlagebetrug

Kapitalanlagebetrug findet weit häufiger statt als Strafverfahren gegen Kapitalanlagebetrug.

Erfahrungsgemäß wird diese Straftat meist nur dann angezeigt, wenn der Vertrieb durch bewusste Falschinformationen Vermögensschäden bei einem Anleger verursacht hat. Doch das Strafrecht kann mehr. Es muss nicht erst zum Abschluss einer vermögensschädigenden Kapitalanlage kommen, damit Strafrecht greift. Bereits gegen die Gefährdung kann strafrechtlich vorgegangen werden. Denn wer Anleger durch Falschinformationen in ihrer Anlageentscheidung derart beeinflusst, dass diese schließlich eine Anlage zeichnen, die sie sonst nicht erworben hätten, macht sich strafbar.

Strafbar sind Falschangaben in Kapitalanlageprospekten, die dem Vertrieb von Wertpapieren, Bezugsrechten oder dem Erwerb bzw. der Erhöhung von Unternehmensanteilen dienen, wenn diese Angaben für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung der Kapitalanlage erheblich sind. Dabei ist immer von einem durchschnittlich verständigen Anleger auszugehen.

Achten also Emittenten sowie Anlagevermittler und -berater nicht auf die Richtigkeit ihrer nachhaltigkeitsbezogenen Angaben, dann droht ihnen der Staatsanwalt.

 

Zivilrecht pro Betrogenen

Die zivilrechtliche Folge von Kapitalanlagebetrug ist Schadenersatz. Dabei kann der Schaden des Anlegers gegen den bzw. die Täter oder Teilnehmer nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bereits in der Anlageentscheidung selbst bestehen, die der Anleger ansonsten nicht gezeichnet hätte. Schäden, die den Anlegern durch den Anlagebetrug entstanden sind, können vollumfänglich zunächst außergerichtlich und wenn das nicht fruchtet, in einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage geltend gemacht werden.

 

Unser Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung

Wurde auch Ihnen, anstelle der gewünschten nachhaltigen Kapitalanlage etwas anderes vermittelt? Ist Ihr Ärger und vielleicht auch der materielle Schaden so groß, dass Sie überlegen, dagegen vorzugehen? Dann lassen Sie sich von uns beraten.

Wir bieten Ihnen eine kostengünstige Ersteinschätzung Ihres Problems. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

 

Unsere Kompetenz

Wir vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit getäuschte Anlegerinnen und Anleger außergerichtlich als auch vor Gericht.

Wir kennen die Finanzmärkte und ihre Akteure, wissen um die Mechanismen und Praktiken, wie Anleger um ihr Geld gebracht werden.

Wir verfügen hinsichtlich der Plausibilitätsprüfungen von Kapitalanlagen über eine ausdifferenzierte Sachkompetenz.

 

Unser Anspruch

Wir sind bestrebt, die Ziele unserer Mandanten optimal, schnell und kostengünstig zu erreichen. Wo immer möglich, engagieren wir uns für wirtschaftliche Lösungen durch Verhandlungen. Aufgrund unserer Kompetenz und unserer Erfolge lassen sich Gerichtsprozesse oft vermeiden. Wenn aber Klagen unvermeidbar sind, führen wir für Sie die Prozesse mit Konsequenz.