Bei Rürup-Rente falsch beraten? Anwalt holt Geld zurück!

Bei Rürup-Rente falsch beraten? Anwalt holt Geld zurück!

Im Jahre 2005 war es, als man die Rürup-Rente als steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt hat. Sie sollte eine günstige Alternative insbesondere für jene sein, die in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen hatten bzw. mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen konnten, weil sie selbständig waren oder sich beitragspflichtig in einem Versorgungswerk befanden. Diese Basisrente steht aber grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen und wurde auch vielfach wahrgenommen, sodass Ende des Jahre 2020 etwa 2,4 Mio. Rürup-Verträge existierten. Doch nicht alle, die einen solchen Rentenvertrag abgeschlossen haben, wurden damit glücklich. Liegt dem „Unglück“ eine Falschberatung beim Abschluss des Vertrages zugrunde, kann man sein Geld zurückfordern. Ein Beispiel: 

 

Kein Geld vor Ablauf des Vertrages

Einem 41-Jährigen wurde im Jahre 2010 von einem Versicherungsvermittler eine Rürup-Rente zur Altersvorsorge vermittelt. Der Versicherungsnehmer befand sich gerade am Ende eines Privatinsolvenzverfahrens stand und wollte sich selbstständig machen. Der Vertrag sah Monatsbeiträge in Höhe von 200 Euro vor und sollte bis zum Jahre 2036 gezahlt werden. Der Mann zahlte die vereinbarten Beiträge. Als er nach fünf Jahren seine bislang geleisteten Beiträge von der Versicherung zurückhaben wollte, weigerte sich die Versicherung. Ein Zugriff auf das eingezahlte Kapital sei vor Ablauf des Vertrags am 1. Oktober 2036 nicht möglich, der Vertrag könne lediglich beitragsfrei gestellt werden. Doch damit war der Versicherungsnehmer nicht einverstanden. Er machte geltend, dass er beim Abschluss des Vertrages falsch beraten worden sei. Der Vermittler habe ihn nicht darüber aufgeklärt, dass er bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht an sein Geld komme. Wäre er darüber informiert gewesen, hätte er den Vertrag nicht abgeschlossen. So ging der Streit vor Gericht.

 

Die Richter entscheiden: Falschberatung!

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe sah mit Urteil vom 7.12.2021 (Az. 9 U 97/19) den Versicherungsnehmer im Recht. Es verpflichtete sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch den Vermittler zum Schadensersatz, weil sich die Beratung des Vermittlers als fehlerhaft erwies. Das Gericht musste annehmen, dass der Vermittler seine Beratungspflichten verletzt hatte. Denn die Beratungsdokumentation erwies sich als nicht ordnungsgemäß geführt. Und dem Versicherungsvermittler obliegt die Beweislast für die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Neben der unterlassenen Aufklärung über „Unantastbarkeit“ des Geldes bis zum Vertragsende, sah das Gericht noch die „Ungeeignetheit“ der Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer. Die Rürup-Rente passte schlichtweg nicht zu seiner persönlichen Situation. Da er gerade aus der Privatinsolvenz kam und sich selbstständig machen wollte, sei diese Rente für ihn kein geeignetes Vorsorge-Produkt gewesen. Denn seine wirtschaftliche Situation war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses fragwürdig. So hafteten am Ende der Versicherer gemeinsam mit dem Versicherungsvermittler für den Beratungsfehler als Gesamtschuldner.

 

Unser Angebot: Prüfung Ihres Vertragsabschlusses auf Falschberatung

Versicherungs- und Anlegevermittlung sind häufig mit einer Falschberatung oder einer unzureichenden Beratung behaftet. Der Betroffene merkt das zumeist erst dann, wenn er ein Problem mit seinem Vertrag hat. „Das wurde mir doch aber gar nicht gesagt“, hören wir dann von unseren Mandanten.

Sollten auch Sie ein Problem mit Ihrem Rentenvertrag haben und sich falsch nicht ordnungsgemäß beraten fühlen, dann melden Sie sich bei uns. Wir sagen, ob wir in Ihrem Fall eine Falschberatung erkennen und Erfolgsaussichten für Schadenersatz sehen. Wir sagen Ihnen auch, wie hoch die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Forderung sind. Haben wir Erfolg, trägt die Gegenseite die Kosten.

 

Unsere Kompetenz

Unsere Kanzlei ist auf Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht spezialisiert. Als Fachanwälte vertreten wir mit unserer Kompetenz und Erfahrung ausschließlich Versicherungsnehmer und Anleger bundesweit in allen versicherungsrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich als auch vor Gericht. Wir vermeiden sinnlose Rechtsstreite und suchen im Interesse unserer Mandanten immer nach einer guten und schnellen Lösung. Wenn das außergerichtlich nicht möglich ist, führen wir die Prozesse engagiert und konsequent.