Anlegerschutz der EU überfordert Bankkunden und verteuert Depots

Anlegerschutz der EU überfordert Bankkunden und verteuert Depots

Ein gutes Ziel, wie der Anlegerschutz, kann durch ungeeignete Maßnahmen verfehlt werden. Mit der Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive II“ (MiFID II) und -verordnung „Markets in Financial Instruments Regulation“ (MiFIR) sowie den Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) sind EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz in Kraft, die in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Durch diese Regelungen wird die Beratung der Anlegerinnen und Anleger immer bürokratischer und teurer. 

 

Überforderung der Bankkunden

Viel hilft nicht immer viel. Und so ist es auch mit der Informationsflut durch Verbraucherschutzbestimmungen, die Bankkunden vielfach überfordert und sie vom Kapitalmarkt abgeschreckt. Laut einer Studie der Ruhr-Universität Bochum machen Aufzeichnungspflichten die Anlegerinnen und Anleger misstrauisch, sodass sie auf alternative, tendenziell renditeärmere Anlageklassen ausweichen oder gänzlich auf Anlagen verzichten. 

 

Erhöhte Gebühren

Verbraucherschutz kostet Geld. Die hohen Kosten der europäischen Regulierung beim Anlegerschutz bergen die Gefahr, dass diese die Anlegerinnen und Anleger durch höhere Umlagen am Ende selbst tragen. Denn die meisten Banken und Fondsgesellschaften werden mit der Umsetzung dieser Regelungen ihre Gebühren erhöhen. Manch einer wird das bereits durch eine entsprechende Information seiner Bank oder Sparkasse in Gestalt „Neue(r) Geschäftsbedingungen“ durch die Mitteilung „Erhöhung der Depotgebühren“ zur Kenntnis genommen haben. Die Begründung: höherer Verwaltungsaufwand. Doch den Kreditinstituten und Fondsgesellschaften steht es frei, ihre Kosten auf die Anleger umzulegen oder diese selbst zu übernehmen.

 

Wechseln oder wehren

Um Gebührenerhöhungen auszuweichen, kann man sein Wertpapierdepot zu einer anderen Bank verlagern oder anstelle von teuren aktiv gemanagten Aktienfonds in günstige börsennotierte Indexfonds wechseln. Denn bei den Exchange Traded Funds (ETF) fallen keine Ausgabeaufschläge und nur geringe Verwaltungsgebühren an. Wehren kann man sich, wenn einem die neuen Kosten intransparent bzw. zu hoch erscheinen. Denn man kann davon ausgehen, dass die Banken und Fondsgesellschaften noch gar wissen, wie hoch tatsächlich die Kosten sein werden.

 

Unser Angebot: Kostengünstige Ersteinschätzung

Wurden auch Sie mit einer Gebühr belastet, Sie nicht nachvollziehen können oder für unangemessen erachten? Oder haben Sie ein grundsätzliches Problem mit Ihrer Sparkasse oder Bank und wissen nicht, ob Sie im Recht sind und was Sie tun können? Dann kontaktieren Sie uns.
Wir sagen Ihnen zunächst in einer kostengünstigen Ersteinschätzung, wie die Rechtslage ist und was wir für Sie tun können. Am Ende entscheiden Sie, ob Sie uns ggf. mandatieren wollen.

 

Unsere Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit Bankkunden außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Vertrauensanwälte der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. konnten wir zudem in vielen Grundsatzverfahren gegen Banken und Sparkassen unzulässige Klauseln und Gebühren durch Urteile des Bundesgerichtshofs aufheben lassen. Diese Erfolge im Interesse des Verbraucherschutzes kommen allen Kunden von Kreditinstituten zu Gute.