Fühlen Sie sich als Anleger der Thomas Lloyd Gruppe im Stich gelassen? Wurden Ihnen hohe Renditen versprochen, doch nun sehen Sie sich mit gestoppten Auszahlungen, unsicheren Zukunftsaussichten und der Sorge um Ihr investiertes Kapital konfrontiert? Sie sind nicht allein. Viele Anleger, die in Cleantech-Produkte und andere Kapitalanlagen von Thomas Lloyd investiert haben, teilen diese beunruhigenden Erfahrungen. Doch es gibt Wege, sich zu wehren und Ihre Rechte geltend zu machen!
Die bittere Realität vieler Thomas Lloyd Kapitalanlagen
Die Nachrichtenlage rund um die Thomas Lloyd Gruppe ist seit Längerem von Problemen geprägt. Anleger von Cleantech-Fonds wie CTI 5 D, CTI 9 D, CTI Vario D und CTI 20 mussten erfahren, dass Auszahlungen gestoppt oder wiederholt verschoben wurden. So berichteten Finanztest und das Handelsblatt über ausbleibende Zahlungen, die teilweise seit Oktober 2020 ausstehen. Finanztest setzte bereits 2019 drei Fonds der Thomas Lloyd Gruppe auf ihre Warnliste und warnte vor den unternehmerischen Risiken bis hin zum Totalverlust.
Das Versprechen "sauberer Technologien" und "ansehnlicher Renditen" entpuppt sich für viele als Albtraum. Oftmals wurden die tatsächlichen Risiken der komplexen Anlageformen verschwiegen oder verharmlost. Anlegern wurde nicht immer transparent dargelegt, dass sie ein sehr hohes Risiko tragen, das für eine sicherheitsorientierte Anlage oder Altersvorsorge ungeeignet ist.
Ihr Recht auf Aufklärung – Ihr Weg zu Schadensersatz
Genau hier liegt ein entscheidender Ansatzpunkt: die mangelnde Aufklärung. Anlageberater und Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, Sie umfassend, korrekt und verständlich über alle Risiken, Besonderheiten und auch Provisionen einer Kapitalanlage aufzuklären. Wurden Sie nicht anleger- und anlagegerecht beraten? Wurden Ihnen die Risiken des Totalverlustes oder die Nachteile von Nachrangdarlehen verschwiegen? Dann könnten Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ziel ist es, Sie so zu stellen, als hätten Sie die verlustreiche Anlage nie getätigt.
Positive Signale aus den Gerichtssälen: Anleger bekommen Recht!
Die gute Nachricht ist: Die Rechtsprechung steht zunehmend auf der Seite geschädigter Anleger! Aktuelle Gerichtsurteile, auch von Oberlandesgerichten und sogar dem Bundesgerichtshof (BGH), bestätigen Auszahlungsansprüche und Schadensersatzforderungen gegen Gesellschaften der Thomas Lloyd-Gruppe oder Vermittler. So hat der BGH beispielsweise entschieden, dass qualifizierte Rangrücktrittsklauseln unter Umständen unwirksam sein können oder Anlegern von Genussscheinen nach einer Zwangsumwandlung ein außerordentliches Kündigungsrecht und Anspruch auf Schadensersatz zustehen kann.
Jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen!
Die Komplexität der Fälle und die juristischen Fallstricke erfordern eine individuelle Prüfung und professionelle Begleitung. Ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Fachanwalt kann Ihre Situation analysieren, die Erfolgsaussichten bewerten und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung und Expertise im Vorgehen gegen fehlerhafte Anlageberatung und vertreten bundesweit die Interessen geschädigter Kapitalanleger. Wir kennen die Argumente der Gegenseite und die aktuelle Rechtsprechung.
Wichtig: Zögern Sie nicht zu lange! Schadensersatzansprüche können verjähren.
Nehmen Sie Ihre Zukunft wieder selbst in die Hand. Wir stehen an Ihrer Seite, um Ihr gutes Recht durchzusetzen!