Achtung Immobilienbesitzer! Vorfälligkeitsentschädigung bei KfW-Darlehen zurückfordern!

Achtung Immobilienbesitzer! Vorfälligkeitsentschädigung bei KfW-Darlehen zurückfordern!

Vorfälligkeitsentschädigung ist für manch einen Darlehensnehmer ein rotes Tuch. Hat er sich doch gefreut, seinen Kredit vorzeitig zurückzahlen zu können, verdirbt ihm das Kreditinstitut die Freude. Denn dessen Antwort ist: „Ja, gern können Sie Ihren Kredit vor Vertragslaufende zurückzahlen. Dafür stellen wir Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von x Euro in Rechnung.“ Zumeist handelt es sich dann um eine derart hohe Summe, die einen am Sinn der vorzeitigen Begleichung der Darlehensschuld zweifeln lässt. Manch einer nimmt dann Abstand von seinem Vorhaben, manch einer zahlt frustriert. Aber nicht immer ist eine Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt und nicht immer ist deren Höhe angemessen. Und so haben schon viele Darlehensnehmer mit anwaltlicher Hilfe ihre gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstattet bekommen. Neu ist aber, dass dieser Anspruch auch bei Förderkrediten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) durchsetzbar ist.

 

Grundsätzliches zur Vorfälligkeitsentschädigung

Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) haben Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn der Darlehensnehmer sein Darlehen vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlt. Das Kreditinstitut macht damit seinen Zinsschaden, d.h. die künftig entgangenen Zinsen, geltend. Doch nicht immer haben die Kreditinstitute in der Vergangenheit, die geltenden „Formalien“ eingehalten. Sollten sie ihren Kunden im Darlehensvertrag nicht korrekt über die Berechnungsmethode der Zinsentschädigung informiert haben, dann fällt ihnen dieser Fehler dann auf die Füße, wenn sich der Darlehensnehmer weigert, die geforderte Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen.

 

Gericht zu KfW-Darlehen

Das Landgericht (LG) Limburg hat jüngst in einem Urteil (Az.: 1 O 32/22) festgestellt, was grundsätzlich bei Darlehen der Banken und Sparkassen hinsichtlich des Anspruchs auf eine Vorfälligkeitsentschädigung schon länger gilt, sei auch bei Förderkrediten der KfW-Bank anzuwenden. Und so hat das Gericht einem Darlehensnehmer den Anspruch zugesprochen, seine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern zu können.

 

Ein typischer Fall

Immobilienfinanzierungen bestehen oft aus mehreren Bausteinen. So war es auch in dem vorliegenden Fall. Hier schloss der Immobilienkäufer im Jahr 2016 eine Finanzierung bei einer Sparkasse ab, die aus einem regulären Immobilienkredit der Sparkasse, einem Darlehen der Sparkassen-Versicherung und aus einem Förderkredit KfW-Bank mit Zinsbindungen zwischen 10 und 25 Jahren bestand. Im Jahr 2021 kam es zum Verkauf der Immobilie. Die Sparkasse stellte ihrem Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von über 10.000 Euro in Rechnung. Etwa ein Viertel fiel auf das KfW-Darlehen, weitere 6.000 Euro verlangte die Sparkassen-Versicherung. Der Immobiliendarlehnsnehmer wollte den Verkauf der Immobilie zügig abwickeln und sich nicht in einen ungewiss langen Rechtsstreit begeben, sodass der zunächst die verlangten Vorfälligkeitsentschädigungen zahlte. Doch er kam zurück, um sich sein Geld zurückzuholen. Nun warf er der Sparkasse vor, nicht korrekt über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigungen informiert worden zu sein.

 

Ein gutes Urteil

Das LG Limburg gab dem Darlehensnehmer Recht. In dem Vertrag über das KfW-Darlehens fand sich keine Angabe dazu, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Im Vertrag stand lediglich, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung „in angemessener Höhe“ fällig werde. Drüber hinaus befand das Gericht, dass auch die Angaben in den anderen beiden Darlehensverträgen unzureichend seien. Die Folge: Die gezahlten Vorfälligkeitsentschädigungen müssen allesamt an den Darlehensnehmer zurückgezahlt werden.

Das „Schicksalsjahr“ 2016

Dieses Urteil wird viele Immobiliendarlehensnehmer mit einem Kfw-Kredit freuen. Allerdings werden nicht alle von ihnen in den Genuss einer Rückzahlung kommen können, denn eine Gesetzesänderung schützt die Kreditinstitute vor zu weit zurückliegenden Forderungen. Kurzum: Der Immobilienkredit muss nach März 2016 abgeschlossen worden sein muss. Im Übrigen müssen auch weiterhin andere Kreditinstitute wie die Commerzbank, die Volksbanken, Raiffeisenbanken und die Sparda-Bank vor Rückzahlungsforderungen bei unrechtmäßig erhobenen Vorfälligkeitsentschädigungen aufgrund von Fehlern in Kreditverträgen bangen.

 

Prüfung der Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Wir prüfen, ob die Forderung Ihres Kreditinstitutes auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung der Sache und der Höhe nach berechtigt war. 

Wir übernehmen ggf. auf Ihren Wunsch, die Abwehr, Minderung oder Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Bei Erfolg trägt die Gegenseite die Kosten.

Für Rechtsschutzversicherte kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Versicherung.