Ausnahmen bei der kostenlosen Ersteinschätzung - Wolfgang Benedikt-Jansen

Ausnahmen bei der kostenlosen Ersteinschätzung (Gültig ab 12.04.2022)

Die kostenlose Ersteinschätzung bezieht sich nicht auf die Prüfung von Prämiensparverträgen. Hierfür fällt pro Prüfung eine Unkostenpauschale in Höhe von 50,00 EUR zzgl. 19 % Mehrwertsteuer an.